30.01.2019 - 8.6 Antrag auf Neubesetzung des Aufsichtsrates Klin...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf die Einbringung des Antrags wird verzichtet; die vorliegende Fassung wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Gemäß § 41 (6) der Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) wird der Aufsichtsrat der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH neu besetzt.

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Anlagen