03.04.2019 - 6.3 Vorkaufsrecht bei Grundstücken und Gebäuden

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Finanzen und für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfehlen, den Antrag in der neuen Fassung vom 30.10.2018 abzulehnen.

 

Der Hauptausschuss gibt keine Empfehlung ab, da der Antragsteller in Abstimmung mit der Verwaltung eine neue Fassung in die Stadtverordnetenversammlung einbringen wird.

 

Diese neue Fassung vom 02.04.2019 liegt allen Stadtverordneten als Tischvorlage vor und wird zur Abstimmung gestellt:

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Hauptausschuss zunächst bis zum 30.06.2020 über die Ausübung bestehender gemeindlicher Vorkaufsrechte bei Grundstücken in geeigneter tabellarischer Form und zu Zwecken der Erprobung zu berichten.

 

Der Bericht erfolgt beginnend ab 01.05.2019 zu den Berichtsstichtagen 31.08.2019 und 31.12.2019. Nach Vorlage des zweiten Berichts erfolgt eine Auswertung der Praktikabilität und Verwendbarkeit der Berichterstattung.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen