03.04.2019 - 6.5 Mehr Sozialwohnungen nach Baulandrichtlinie

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

 

Die Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam (Potsdamer Baulandmodell) wird geändert. Der Die unter Ziff. 3.5 „Mietpreis- und Belegungsgebundener Wohnungsbau“ festgesetzte Mindestanteil  Zielquote von zu schaffenden 20 Prozent Mietpreis- und Belegungsbindung der möglichen Wohnfläche in Bebauungsgebieten, die einen zusätzlichen Wohnungsbau ermöglichen, wird auf 30 Prozent angehoben.

 

Der Stadtverordnetenversammlung soll im Januar 2019 berichtet werden  Die Änderung ist in die vorgesehene Überarbeitung der Richtlinie einzuarbeiten.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlenen Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam (Potsdamer Baulandmodell) wird geändert. Die unter Ziff. 3.5 „Mietpreis- und Belegungsgebundener Wohnungsbau“ festgesetzte Zielquote von zu schaffenden 20 Prozent Mietpreis- und Belegungsbindung der möglichen Wohnfläche in Bebauungsgebieten, die einen zusätzlichen Wohnungsbau ermöglichen, wird auf 30 Prozent angehoben.


Die Änderung ist in die vorgesehene Überarbeitung der Richtlinie einzuarbeiten.

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Anlagen