03.04.2019 - 6.12 Einrichtung eines Ernährungsrates prüfen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales empfiehlt, den Antrag in folgender neuen Fassung zuzustimmen:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß § 13 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam („sonstige, nicht formalisierte Beratungsgremien") ein Gremium zur Gestaltung der Ernährungspolitik auf lokaler Ebene zu bilden.

2. Das Gremium erhält die Bezeichnung: "Ernährungsrat der Landeshauptstadt Potsdam"

3. Dem Ernährungsrat sollen Vertreter folgender Wirtschaftseinrichtungen und -Bereiche angehören:

 Erzeugern wie z.B. Forum Natur, Pro Agro, usw.

 Handel wie z.B. AG Innenstadt, AG Babelsberg, Handelsverband Berlin-Brandenburg, DLG

 Gastronomie/Tourismus, wie z. B. Dehoga, IHK, Verband der Köche

 Entsorgung, wie z. B. STEP, Refood

 Lieferanten, wie z. B. Fruchtexpress, Frische Paradies, Weihe, usw.

 Wissenschaft, wie z.B. Deutsches Institut für Ernährungsforschung Potsdam Rehbrücke Universität Potsdam, Klimainstitut

 Verbraucher, wie z. B. Kita-, Schulträger, Verbraucherzentrale, Oberlinhaus, EvB-Klinikum usw.

 Initiativen, wie z.B. die Tafel Potsdam e. V., Slowfood, Ich kann kochen!, usw.

 die Verwaltung mit der Wirtschaftsförderung, dem Gesundheitsamt sowie weiteren betroffenen Bereichen

 Gesundheitswesen

  •   weitere betroffene Bereiche/interessierte Stellen/Organisationen

4. Der Ernährungsrat soll die Stadtverordnetenversammlung (SVV), deren Ausschüsse und die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam in allen, die Ernährung der Stadt betreffenden Angelegenheiten beraten sowie allen teilnehmenden Institutionen beratend zur Verfügung stehen.

5. Die Mitglieder des Ernährungsrates werden namentlich auf Vorschlag des Oberbürgermeisters durch die SVV für die Dauer von drei Jahren berufen. Die Fraktionen der SVV können ein Mitglied mit Anwesenheits- und Rederecht, ohne Stimmrecht, entsenden. Hierdurch soll die Unabhängigkeit der Empfehlungen des Ernährungsrates an die Stadtverordnetenversammlung gewahrt bleiben.

6. Der Ernährungsrat wählt aus seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden und gibt sich selbst eine Geschäftsordnung, die auch über den in Punkt 4. beschriebenen Aufgabenbereich hinausgehen kann.

7. Der Oberbürgermeister legt fest, welche Bereiche der Verwaltung ständige Teilnehmer an den Sitzungen des Ernährungsrates sind und welcher Bereich die Betreuung des Gremiums übernimmt. Zu den Inhalten der Betreuung gehören auch Fragen zur Ausstattung des Ernährungssrates, der Wechsel von Mitgliedern des Ernährungsrates sowie die Sicherstellung der Berichtspflicht gegenüber der Stadtverordnetenversammlung.

8. Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, dem Hauptausschuss im Juli 2019 einen Zwischenbericht und in der SVV im Oktober 2019 -  gemäß Punkt 3 und 5 - eine Vorschlagsliste für die Berufung der Mitglieder vorzulegen sowie die notwenige personelle und finanzielle Ausstattung sicherzustellen.

 

Nach der Berufung der Mitglieder, ist durch den vom Oberbürgermeister festzulegenden Bereich gemäß Punkt 7 zur Konstituierung des Ernährungsrates einzuladen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Antrag in der neuen Fassung aus dem Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion mit folgender Änderung im 1. Satz zuzustimmen:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen und darzustellen, mit welchem Aufwand, gemäß § 13 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam („sonstige, nicht formalisierte Beratungsgremien") ein Gremium zur Gestaltung der Ernährungspolitik auf lokaler Ebene zu bilden gebildet werden kann.

 

Ab Punkt 2 wird der Text Teil der Begründung.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen und darzustellen, mit welchem Aufwand, gemäß § 13 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam („sonstige, nicht formalisierte Beratungsgremien") ein Gremium zur Gestaltung der Ernährungspolitik auf lokaler Ebene gebildet werden kann.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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