03.04.2019 - 6.30 Schulstandort Waldstadt-Süd

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt, den Änderungsantrag der Fraktion AfD vom 04.03.2019 abzulehnen, den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE aNDERE vom 19.03.2019 abzulehnen sowie dem Antrag in folgender neuen Fassung zuzustimmen:

 

Um die geplante Entwicklung des Schulstandortes Waldstadt Süd unter der Voraussetzung weiterführen zu können, dass das Landschaftsschutzgebiet nicht einbezogen werden muss, wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, ob für die vorgesehene Entwicklung von Sportflächen andere Flächen (zum Beispiel Kulturbodendeponie) in Anspruch genommen werden können.

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie dem Ausschuss für Bildung und Sport ist am 30.04.2019 ein Zwischenbericht zu geben.

 

Die Ausschüsser Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung und für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) empfehlen, den Änderungsantrag der Fraktion AfD vom 04.03.2019 abzulehnen sowie dem Antrag in der vom Ausschuss für Bildung und Sport empfohlenen neuen Fassung zuzustimmen.

 

Anschließend wird vom Stadtverordneten Dr. Scharfenberg, namens der Fraktion DIE LINKE eine neue Fassung vom 03.04.2019 eingebracht, sowie der Ergänzungsantrag vom 19.03.2019 vom Stadtverordneten Wohlfahrt namens der Fraktion DIE aNDERE.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Keller, Fraktion SPD, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Bildung und Sport sowie in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der neuen Fassung in den Ausschuss für Bildung und Sport sowie in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die geplante Entwicklung des Schulstandortes Waldstadt-Süd soll unter der Voraussetzung weitergeführt werden, dass das Landschaftsschutzgebiet nicht einbezogen werden muss. r die vorgesehene Entwicklung von Sportflächen sollen andere Flächen (zum Beispiel Kulturbodendeponie) in Anspruch genommen werden.

 
 

 

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Anlagen zur Vorlage