03.04.2019 - 7.6 Empfehlung aus der Werkstatt "Minsk" zum weiter...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Vorlage wird in der neuen Fassung vom 02.04.2019, die den Stadtverordneten als Tischvorlage vorliegt, vom Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herrn Rubelt, eingebracht.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Schüler bringt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Ergänzungsantrag ein:

 

 

5. Der Hauptausschuss und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr 

    werden über die Angelegenheit regelmäßig informiert.

 

Diese Ergänzung wird von der Verwaltung übernommen. Anschließend wird die Vorlage in der neuen Fassung mit der o.g. Ergänzung zur Abstimmung gestellt:

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

  1. Der Oberbürgermeister hat in seiner Funktion als Gesellschafter die Stadtwerke Potsdam GmbH anzuweisen, die Grundstücke am Brauhausberg unter der Maßgabe folgender Rahmenbedingungen zu verwerten:

 

-          Grundlage des Verkaufs ist das Konzept- und Kaufangebot der Hasso- Plattner-Stiftung an den Gesellschafter der Stadtwerke Potsdam GmbH.

-          Die Verkaufsverhandlungen zwischen Stadtwerke Potsdam GmbH und Hasso-Plattner-Stiftung sind bis zum 30.04.2019 abzuschließen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umbaumaßnahmen der Platzsituation unterhalb des „Minsk“ mit der Hasso-Plattner-Stiftung zu präzisieren. Ziel ist eine hohe Aufenthaltsqualität, die sich an der früheren Gestaltung des Brauhausberges orientiert. Die Maßnahme soll im Rahmen der Umbauarbeiten Leipziger Straße/Brauhausberg realisiert und ausfinanziert werden.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 36-2 „Leipziger Straße/Brauhausberg“ ist im Teilbereich „Am Brauhausberg / Am Havelblick“ auf Grundlage des Konzept- und Kaufangebotes der Hasso-Plattner-Stiftung gemäß § 13a i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern. Der so zu ändernde Bebauungsplan soll im I. Quartal 2020 der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden (siehe Anlage 1).

 

  1. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

 

  1. Der Hauptausschuss und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr werden über die Angelegenheit regelmäßig informiert.
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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen