03.04.2019 - 7.25 Staudenhof

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Antrag wird namens der Fraktion DIE LINKE vom Stadtverordneten Dr. Scharfenberg in der neuen Fassung vom 25.03.2019 eingebracht. Er beantragt anschließend die Überweisung in den Hauptausschuss sowie in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.

 

Abstimmung:

Die Überweisung in den Hauptausschuss sowie in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird auch in seiner Funktion als Gesellschaftsvertreter der ProPotsdam beauftragt, bei der Planung für die künftige Gestaltung des Staudenhofs in einer Abwägung zwischen einer Sanierung des Bestandsgebäudes und einem Neubau in der historischen Blockstruktur folgende Faktoren zugrunde zu legen:

 

1.      Die ProPotsdam bleibt dauerhaft Eigentümerin dieser Fläche und entwickelt sie unter der Prämisse, nachhaltig bezahlbares Wohnen im historischen Zentrum der Stadt zu sichern. Dazu sind alle geeigneten Fördermöglichkeiten des Landes und des Bundes einzusetzen.

2.      Es ist zu prüfen, wie eine Sanierung, auch in Verbindung mit Grundrissveränderungen und weiteren baulichen Veränderungen, sozialverträglich und wirtschaftlich durchgeführt werden kann.

3.      In einem Neubau ist eine soziale Belegungsbindung von mindestens 75% zu sichern.

4.      Die Mieter des Wohnhauses sind langfristig und kontinuierlich in die künftige Entwicklung des Standortes einzubeziehen. Für die Bestandsmieter ist während der Bauzeit eine Wohnung im Umfeld zur Verfügung zu stellen.

5.      Im Falle eines Neubaus ist eine soziale Belegungsbindung von mindestens 75% zu sichern.

6.      Der Schwerpunkt ist auf den Aspekt des bezahlbaren Wohnens zu legen. Es ist zu prüfen, inwieweit die Baukosten durch serielles Bauen reduziert werden können.

7.      Es ist zu prüfen, inwieweit Anlehnungen an die Gestaltung des Bestandsgebäudes möglich sind. Das sollte sich z.B. in der Fassadengestaltung, in der Straßenbezeichnung (Staudenhof) und in der Wiederaufstellung der Skulpturen vom Staudenhof widerspiegeln.

8.      In die Vorbereitung einer Entscheidung über die Sanierung des Bestandsgebäudes oder einen Abriss mit nachfolgendem Neubau sind die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen.

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Anlagen zur Vorlage