08.05.2019 - 6.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 "Waldpar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Der Stadtverordnete Kirsch, Fraktionrgerbündnis-FDP, begibt sich wegen Befangenheit in die Gästereihen und ist somit von der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen, die anschließend in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt wird:

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 "Waldpark Großbeerenstraße entschieden (gemäß Anlage 3).

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 33 "Waldpark Großbeerenstraße wird gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen, der dazugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan bestätigt und die Begründung gebilligt (siehe Anlagen 4, 5 und 6).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung "Waldpark Großbeerenstraße" (03/14) entschieden (siehe Anlage 7).

 

  1. Die Flächennutzungsplan-Änderung "Waldpark Großbeerenstraße" (03/14) wird beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 8 und 9).
Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen