08.05.2019 - 8.22 Fährbetrieb der Fähre 1 zwischen Auf dem Kiewit...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Ergänzungen und geänderter Terminstellung zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür zu sorgen, dass mit Umbaubeginn des Leipziger Dreiecks im Mai 2019 der Fährbetrieb der Fähre 1 zwischen Auf dem Kiewitt und Hermannswerder ertüchtigt und ein regelmäßiger Betrieb gesichert wird.

 

Zu prüfen ist, ob und wie die Fähre zumindest von Montag bis Freitag zwischen 6:00 und 24:00 Uhr betrieben und möglichst kurzfristig durch ein modernes Fahrzeug z.B. mit Hybridantrieb ersetzt werden kann. Ein barrierefreier Zugang ist zu berücksichtigen.

 

Das Anliegen ist auch in den Nahverkehrsplan einzuarbeiten.

 

Ein erster Zwischenbericht ist dem SBV im Mai September 2019 vorzulegen.

 

Die Ausschüsser Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung und für Finanzen empfehlen, dem Antrag in der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlenen ergänzten/geänderten Fassung zuzustimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlenen Ergänzungen sowie die Terminänderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür zu sorgen, dass mit Umbaubeginn des Leipziger Dreiecks im Mai 2019 der Fährbetrieb der Fähre 1 zwischen Auf dem Kiewitt und Hermannswerder ertüchtigt und ein regelmäßiger Betrieb gesichert wird.

 

Zu prüfen ist, ob und wie die Fähre zumindest von Montag bis Freitag zwischen 6:00 und 24:00 Uhr betrieben und möglichst kurzfristig durch ein modernes Fahrzeug z.B. mit Hybridantrieb ersetzt werden kann. Ein barrierefreier Zugang ist zu berücksichtigen.

 

Das Anliegen ist auch in den Nahverkehrsplan einzuarbeiten.

 

Ein erster Zwischenbericht ist dem SBV im September 2019 vorzulegen.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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