08.05.2019 - 8.25 Soziale Vorgaben nach Auslaufen der Sanierungsg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.25
- Zusätze:
- Fraktionen SPD, CDU/ANW
- Datum:
- Mi., 08.05.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr wurde der Änderungsantrag von der
Fraktion DIE LINKE vom 03.04.2019 zurückgezogen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, dem Antrag mit einer geänderten Terminstellung – im November 2019 – zuzustimmen.
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlene Änderung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die sozialen Vorgaben der Sanierungssatzungen nach deren Auslaufen gesichert werden können. Es soll aufgezeigt werden, inwieweit das zum Beispiel durch Erhaltungs-, Milieuschutzsatzungen oder andere städtebauliche Instrumente möglich ist.
Der Stadtverordnetenversammlung ist im November 2019 zu berichten.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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