08.05.2019 - 6.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 37 "Nahvers...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse r Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr undr Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfehlen, der Vorlage zuzustimmen, die anschließend in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt wird:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 37Nahversorgung Potsdamer Straße ist nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB aufzustellen sowie aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 “Potsdamer Straße/Am Raubfang“ herauszulösen (gemäß Anlage 1 und 2).
  2. Planerische Grundlage für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und den zugehörigen Durchführungsvertrag ist das vorliegende Städtebauliche Konzept (siehe Anlage 3).
  3. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 4). Die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen DS 06/SVV/0487).
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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen