08.05.2019 - 6.5 Bebauungsplan Nr. 163 "Erich-Weinert-Straße/Wet...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Mi., 08.05.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung zuzustimmen:
Der Bebauungsplan Nr. 163 “Erich-Weinert-Straße/Wetzlarer Bahn“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 2 und 3), der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam ist entsprechend zu ändern.
Die Flächennutzungsplan-Änderung „Erich-Weinert-Straße/Wetzlarer Bahn“ (24/19) erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB (gemäß Anlagen 2 und 4).
Bei allen zukünftigen Planungen zur Nutzung und Weiterentwicklung der Kulturbodendeponie und deren Umsetzung soll der Erhalt der Alteichen sowie der Grünstrukturen unmittelbar entlang der Bahn und zur Siedlung „Erich-Weinert Straße“ Priorität genießen, insbesondere soweit sie als Biotop geschützt und auch naturschutzfachlich wertvoll sind.
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt, dem Antrag mit der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlenen Ergänzung zuzustimmen.
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlene Ergänzung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird die so ergänzte Vorlage zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Bebauungsplan Nr. 163 “Erich-Weinert-Straße/Wetzlarer Bahn“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 2 und 3), der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam ist entsprechend zu ändern.
Die Flächennutzungsplan-Änderung „Erich-Weinert-Straße/Wetzlarer Bahn“ (24/19) erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB (gemäß Anlagen 2 und 4).
Bei allen zukünftigen Planungen zur Nutzung und Weiterentwicklung der Kulturbodendeponie und deren Umsetzung soll der Erhalt der Alteichen sowie der Grünstrukturen unmittelbar entlang der Bahn und zur Siedlung „Erich-Weinert Straße“ Priorität genießen, insbesondere soweit sie als Biotop geschützt und auch naturschutzfachlich wertvoll sind.
Anlagen zur Vorlage
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147 kB
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84,2 kB
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265,9 kB
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786 kB
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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71,6 kB
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