08.05.2019 - 6.9 Räume für Kulturschaffende und Kreative - Ergeb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält Frau Annette Paul als Vertreterin der Nutzenden des Rechenzentrums das beantragte Rederecht und stellt die Position einiger Nutzerinnen und Nutzer des Rechenzentrums dar. Sie spricht sich gegen die Beschlussvorlage aus.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt:

 

Der Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 02.04.2019 geht zum Teil in dem vom Ausschuss empfohlenen Beschlussvorschlag auf; die Ergänzungen zu 1) Pkt. 2 und 3 werden abgelehnt.

 

Der Ergänzungsantrag/die neue Fassung der Fraktionndnis 90/Die Grünen vom 02.04.2019 ist ebenfalls in dem vom Ausschuss empfohlenen Beschlusstext enthalten.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage mit folgenden Ergänzungen in Punkt 1) des Beschlusstextes sowie um die Punkte 4), 5) und 6) zuzustimmen:

 

1)  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende im Rahmen der Machbarkeitsstudie erarbeiteten Eckpunkte zur weiteren Entwicklung eines Kreativ-Quartiers am Standort Langer Stall/ehem. Feuerwache umzusetzen:

 

Profil

  • Das im Szenarioworkshop 2018 erarbeitete Profil des Zielszenarios für das Kreativ-Quartier wird dahingehend konkretisiert, dass es den Fokus auf die kleinteilige Kultur- und Kreativwirtschaft (Künstler, Kreative, Initiativen, Künstlergruppen, Freelancer, KMU/Start-Ups), eine Nutzungsmischung und auf Sharingmodelle legt.
  • Von den für die Kultur- und Kreativwirtschaft vorgesehenen Flächen (mindestens 10.000qm Geschossfläche) sollen mindestens 4.300qm Nutzfläche zu Anfangsmieten von durchschnittlich 9 Euro (netto kalt) realisiert werden.

 

Grundstücksvergabe/-verfahren

  • Die Grundstücksvergabe erfolgt als Konzeptvergabe zum Festpreis mit anschließender Anhandgabe (Anlage 1) entsprechend den Erläuterungen zu den Eckpunkten. Dabei sind im Anhandgabeverfahren insbesondere die genannten Anfangsmieten für die kleinteilige KKW und der vorgesehene Nutzungsmix sicherzustellen. Sowohl ein Verkauf als auch eine Vergabe in Erbbaupacht (bei unmittelbarem finanziellen Ausgleich des Treuhandvermögens) sind möglich.

 

Städtebau

  • Die Grundlage für die Planung des Areals bildet der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1 „Neuer Markt/Plantage“.
  • Um einen Ersatz der Flächen des Rechenzentrums bis Ende 2023 zu sichern, muss der 1. Bauabschnitt im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungsplans realisiert werden.
  • Eine behutsame Nachverdichtung des Areals und Erhöhung der Geschossfläche durch zusätzliche Baufelder im Hof und eine Erhöhung der Geschossigkeit der Hofbebauung von 3 auf 4 Vollgeschosse ist denkbar, vorbehaltlich der Änderung des Bebauungsplans.
  • Der Investor wird mit der Vergabe zur Durchführung und Finanzierung eines Werkstattverfahrens (Anlage 2) zur Konkretisierung der architektonischen und städtebaulichen Umsetzung und des ggf. von ihm beabsichtigten Umfangs der Nachverdichtung verpflichtet.
  • Der Umgang mit dem denkmalgeschützten Mosaik ist zu klären mit dem Ziel, das Kunstwerk am Standort zu platzieren.

 

2) Sofern nach Abschluss des Werkstattverfahrens zur Realisierung des Projektes Änderungen am Bebauungsplan Nr. 1 „Neuer Markt/Plantage“ erforderlich sind, bspw. im Zuge einer behutsamen Nachverdichtung, wird der Oberbürgermeister beauftragt, den Bebauungsplan zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

3) Der Standort des Kreativquartiers soll aus dem räumlichen Geltungsbereich der Stellplatzsatzung herausgenommen werden. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Zielstellung im Zuge der anstehenden Überarbeitung der Stellplatzsatzung umzusetzen.

 

4) Ziel des weiteren Verfahrens ist, dass das Rechenzentrum so lange in Betrieb gehalten wird, bis zum 31.12.2023 eine funktionierende Alternative vorhanden ist. Mit einer Machbarkeitsstudie ist bis Ende 2019 zu untersuchen, welche Folgen eine dauerhafte Nutzung des Rechenzentrums mit Begrenzung auf das städtische Grundstück hätte.

 

5) Das weitere Vorgehen ist in enger Kommunikation mit den Vertreterinnen und Vertretern des Rechenzentrums und den Fraktionen zu führen.

 

6) Um eine möglichst große Fläche über 4.300 m² für die kleinteilige KKW mit einer Anfangsmiete von 9 Euro netto kalt zu ermöglichen, sind alle Möglichkeiten zur Beantragung von Fördermitteln zu berücksichtigen. Im Rahmen der Prüfung eines Atelierprogramms sind Existenzförderprogramme des Landes bzw. der ILB in die Betrachtung mit einzubeziehen.

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Vorlage mit der vom Ausschuss r Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlenen Ergänzung zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft empfiehlt, der Vorlage mit der vom Ausschuss r Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlenen Ergänzung sowie einer weiteren Ergänzung im Punkt 5 wie folgt zuzustimmen:

 

[]

5) Das weitere Vorgehen ist in enger Kommunikation mit und unter Beteiligung von den Vertreterinnen und Vertretern des Rechenzentrums und den Fraktionen zu führen.

[]

 

 

Änderungsantrag:

Die Stadtverordnete Dr. Schröter bringt namens der Fraktion DIE LINKE folgenden Änderungsantrag zu der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlenen Fassung ein:

 

  1. Änderung Nr.1, 2. Absatz (Profil), zweiter Punkt

Die Angabe „9 Euro“ wird durch die Angabe „7,50 Euro“ ersetzt.

 

  1. Änderung Nr.4 Satz 1

Die Angabe „zum 31.12.2023“ wird gestrichen

 

  1. Änderung Nr.4

Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:

In jedem Fall ist ein nahtloser Übergang ohne das Erfordernis einer Zwischenlösung zu sichern.“

 

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Eichert beantragt namens der Fraktion CDU/ANW dazu folgende Änderung:

 

  1. Änderung Nr.4

Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:

In jedem Fall ist ein nahtloser Übergang ohne das Erfordernis einer Zwischenlösung zu sichern anzustreben.“

 

Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordnete Hüneke bringt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Ergänzungsantrag zu der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlenen Fassung ein:

 

[…]

Grundstücksvergabe/-verfahren

  • Die Grundstücksvergabe erfolgt als Konzeptvergabe zum Festpreis mit anschließender Anhandgabe (Anlage 1) entsprechend den Erläuterungen zu den Eckpunkten. Dabei sind im Anhandgabeverfahren insbesondere die genannten Anfangsmieten für die kleinteilige KKW und der vorgesehene Nutzungsmix sicherzustellen. Sowohl ein Verkauf als auch eine Vergabe in Erbbaupacht (bei unmittelbarem finanziellen Ausgleich des Treuhandvermögens) sind möglich. Parallel wird die Entwicklung durch die Stadt untersucht.

[…]

 

 

Abstimmung:

Die Punkte 1 und 2 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE vom 02.04.2019 werden

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion CDU/ANW zum Punkt 3 des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE wird

 

mit 21 Ja-Stimmen angenommen,

bei 19 Nein-Stimmen.

 

Der so geänderte Punkt 3) des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE vom 07.05.2019 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Der Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.05.2019 wird

 

mit 27 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 25 Ja-Stimmen.

 

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlenen Ergänzungen in Punkt 1 des Beschlusstextes sowie um die Punkte 4, 5 und 6 werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Die Ergänzung im Punkt 5 aus dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Anschließend wird die so geänderte Gesamtvorlage zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1)  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende im Rahmen der Machbarkeitsstudie erarbeiteten Eckpunkte zur weiteren Entwicklung eines Kreativ-Quartiers am Standort Langer Stall/ehem. Feuerwache umzusetzen:

 

Profil

  • Das im Szenarioworkshop 2018 erarbeitete Profil des Zielszenarios für das Kreativ-Quartier wird dahingehend konkretisiert, dass es den Fokus auf die kleinteilige Kultur- und Kreativwirtschaft (Künstler, Kreative, Initiativen, Künstlergruppen, Freelancer, KMU/Start-Ups), eine Nutzungsmischung und auf Sharingmodelle legt.
  • Von den für die Kultur- und Kreativwirtschaft vorgesehenen Flächen (mindestens 10.000qm Geschossfläche) sollen mindestens 4.300qm Nutzfläche zu Anfangsmieten von durchschnittlich 9 Euro (netto kalt) realisiert werden.

 

Grundstücksvergabe/-verfahren

  • Die Grundstücksvergabe erfolgt als Konzeptvergabe zum Festpreis mit anschließender Anhandgabe (Anlage 1) entsprechend den Erläuterungen zu den Eckpunkten. Dabei sind im Anhandgabeverfahren insbesondere die genannten Anfangsmieten für die kleinteilige KKW und der vorgesehene Nutzungsmix sicherzustellen. Sowohl ein Verkauf als auch eine Vergabe in Erbbaupacht (bei unmittelbarem finanziellen Ausgleich des Treuhandvermögens) sind möglich.

 

Städtebau

  • Die Grundlage für die Planung des Areals bildet der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1 „Neuer Markt/Plantage“.
  • Um einen Ersatz der Flächen des Rechenzentrums bis Ende 2023 zu sichern, muss der 1. Bauabschnitt im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungsplans realisiert werden.
  • Eine behutsame Nachverdichtung des Areals und Erhöhung der Geschossfläche durch zusätzliche Baufelder im Hof und eine Erhöhung der Geschossigkeit der Hofbebauung von 3 auf 4 Vollgeschosse ist denkbar, vorbehaltlich der Änderung des Bebauungsplans.
  • Der Investor wird mit der Vergabe zur Durchführung und Finanzierung eines Werkstattverfahrens (Anlage 2) zur Konkretisierung der architektonischen und städtebaulichen Umsetzung und des ggf. von ihm beabsichtigten Umfangs der Nachverdichtung verpflichtet.
  • Der Umgang mit dem denkmalgeschützten Mosaik ist zu klären mit dem Ziel, das Kunstwerk am Standort zu platzieren.

 

2) Sofern nach Abschluss des Werkstattverfahrens zur Realisierung des Projektes Änderungen am Bebauungsplan Nr. 1 „Neuer Markt/Plantage“ erforderlich sind, bspw. im Zuge einer behutsamen Nachverdichtung, wird der Oberbürgermeister beauftragt, den Bebauungsplan zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

3) Der Standort des Kreativquartiers soll aus dem räumlichen Geltungsbereich der Stellplatzsatzung herausgenommen werden. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Zielstellung im Zuge der anstehenden Überarbeitung der Stellplatzsatzung umzusetzen.

 

4) Ziel des weiteren Verfahrens ist, dass das Rechenzentrum so lange in Betrieb gehalten wird, bis zum 31.12.2023 eine funktionierende Alternative vorhanden ist. Mit einer Machbarkeitsstudie ist bis Ende 2019 zu untersuchen, welche Folgen eine dauerhafte Nutzung des Rechenzentrums mit Begrenzung auf das städtische Grundstück hätte. In jedem Fall ist ein nahtloser Übergang ohne das Erfordernis einer Zwischenlösung zu anzustreben.

 

5) Das weitere Vorgehen ist in enger Kommunikation mit und unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des Rechenzentrums und den Fraktionen zu führen.

 

6) Um eine möglichst große Fläche über 4.300 m² für die kleinteilige KKW mit einer Anfangsmiete von 9 Euro netto kalt zu ermöglichen, sind alle Möglichkeiten zur Beantragung von Fördermitteln zu berücksichtigen. Im Rahmen der Prüfung eines Atelierprogramms sind Existenzförderprogramme des Landes bzw. der ILB in die Betrachtung mit einzubeziehen.

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