08.05.2019 - 6.12 Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen für die Ze...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Der Hauptausschuss sowie der Jugendhilfeausschuss empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen, die anschließend in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt wird:

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) erstattet den freien Trägern der Kindertagesstätten für die Jahre 2015 bis 31.07.2018 und den unterstützenden Trägern für Kindertagespflege für die Jahre 2015 bis 2016) den Fehlbetrag, der sich aus der vergleichsweisen Rückzahlung von Elternbeiträgen an Sorgeberechtigte ergibt. Für den Zeitraum 01.01.2017 bis zum 31.07.2018 erstattet die LHP die zu viel entrichteten Elternbeiträge an die Eltern, deren Kinder in Kindertagespflege betreut wurden, selbst.

Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:

- Die Träger nehmen auf Antrag der Sorgeberechtigten eine Rückzahlung in Höhe von maximal der Differenz zwischen der Elternbeitragsordnung (alt) und der Elternbeitragsordnung (neu) (gleich Korrekturtabelle) vor (Anlage 1).

- Die Auszahlung erfolgt an Sorgeberechtigte, die entweder kein Urteil erstritten haben bzw. keine gerichtliche Entscheidung anstreben.

- Die Vereinbarungen zwischen LHP und Trägern kommen wirksam zustande
(Anlage 2).

 

  1. Die LHP erstattet den Trägern darüber hinaus den Fehlbetrag, der ihnen in Anwendung der gerichtlich festgestellten Auslegung der Geschwisterkindregelung aus der Kita-Satzung 2016 durch teilweise Rückerzahlung von Elternbeiträgen entsteht. Das Verfahren zur Regulierung ist ebenfalls Bestandteil der Vereinbarung (Anlage 2).

 

  1. Dieser Beschluss nebst Vereinbarung wird dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) zur Stellungnahme vorgelegt.
Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen