08.05.2019 - 9.2 Bebauungsplan SAN-P 18 "Friedrich-Ebert-Straße ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herrn Rubelt, eingebracht.

 

Den Stadtverordneten wurde dazu ein Schreiben vom Oberbürgermeister mit Austauschblätter zu Anlage 2 und 3 (teilweise) als Tischvorlage ausgereicht.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.      Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan SAN-P 18 „Friedrich-Ebert-Straße / Steubenplatz“ entschieden (gemäß Anlagen 1a und 1b).

2.      Der Bebauungsplan SAN-P 18 „Friedrich-Ebert-Straße / Steubenplatz“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (gemäß Anlagen 2 und 3).

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen