08.05.2019 - 9.4 Bebauungsplan Nr. 2 "Horstweg-Süd", 6. Änderung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herrn Rubelt, eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Tomczak, Fraktion DIE aNDERE, beantragt, die Vorlage zurückzustellen und der neu gewählten Stadtverordnetenversammlung wieder vorzulegen.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Anschließend wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 2 “Horstweg-Süd“ ist im Teilbereich Horstweg/ Schlaatzweg-Nuthewiesen nach § 2 Abs. 1 BauGB in einem 6. Änderungsverfahren zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

  1. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen DS 06/SVV/0487).

 

  1. Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Bebauungsplan Nr. 2 “Horstweg-Süd“, Teilbereich Horstweg/ Schlaatzweg-Nuthewiesen, 6. Änderung erst im weiteren Aufstellungsverfahren bestimmt werden.
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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen