08.05.2019 - 9.6 Wahl einer Schiedsperson für die Schiedsstelle ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Auf die Einbringung der Vorlage wird verzichtet.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Vorsitzende beantragt eine offene Wahl.

 

Abstimmung:

Die Durchführung einer offenen Wahl wird

 

einstimmig angenommen.

 

Die vorliegende Fassung wird zur offenen Abstimmung gestellt:

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Frau Nicol Schauksdat wird gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 Schiedsstellengesetz i.V.m. § 40 BbgKVerf als Schiedsfrau für die Schiedsstelle Potsdam III für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

 

  1. Frau Ulrike Lindner wird gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 Schiedsstellengesetz i.V.m. § 40 BbgKVerf als Schiedsfraur die Stellvertretung der Potsdamer Schiedsstellen I - V für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen