06.03.2019 - 6.18 Lärmschutz - Reduzierung der zulässigen Höchst...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Ortsbeiräte Marquardt und Uetz-Paaren empfehlen, dem Antrag zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt, dem Antrag mit folgender Ergänzung zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der zuständigen Behörde in Kontakt zu treten, um eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB A10 Abschnitt Uetz und Marquardter Siedlung in der Zeit von 22.00 Uhr - 6.00 Uhr auf 80 km/h für PKW und 60 km/h für LKW im Rahmen des behördlichen Ermessens zu erwirken.

 

Dem Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung ist bis Februar 2019 ein Zwischenbericht vorzulegen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Antrag mit der vom Ausschuss r Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfohlenen Ergänzung zuzustimmen.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Rietz, Fraktion CDU-ANW, beantragt den Termin auf April 2019 zu ändern.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss r Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfohlene Ergänzung einschließlich der geänderten Terminstellung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der zuständigen Behörde in Kontakt zu treten, um eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB A10 Abschnitt Uetz und Marquardter Siedlung in der Zeit von 22.00 Uhr - 6.00 Uhr auf 80 km/h für PKW und 60 km/h für LKW zu erwirken.

Dem Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung ist bis April 2019 ein Zwischenbericht vorzulegen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen