06.03.2019 - 5.7 Bebauungsplan Nr. 161 "Wohnanlage Ketziner Stra...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Rederecht:

Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält Herr Weidling das beantragte Rederecht. Er spricht sich gegen den vorliegenden Bebauungsplan aus.

 

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Ortsbeirat Fahrland empfiehlt, die Vorlage abzulehnen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) empfiehlt, dem Antrag mit der Ergänzung des Beschlussvorschlages um den Punkt 6 und einer weiteren Anlage (die den Stadtverordneten als Anlage 1 zu den Stellungnahmen der Ausschüsse ausgereicht wurde) wie folgt zuzustimmen:

 

 

6.      Mit dem Vorhabenträger ist eine Vereinbarung zu ergänzen, die sichert, dass am Außenrand der Wohnanlage ein mindestens 5 m breiter Grünstreifen vor den Häusern angelegt und dauerhaft begrünt wird. An der Einmündung der Planstraße 1 in die Ketziner Straße soll eine Apotheke mit darüber liegendem Wohngeschoss möglich sein.

Das in Anlage 9 beigefügte städtebauliche Konzept soll als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf verwendet werden. Die Planunterlagen sind bis zur öffentlichen Auslegung entsprechend zu überarbeiten. Der städtebauliche Vertrag ist anzupassen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Tomczak, Fraktion DIE aNDERE, beantragt die Rücküberweisung in den Ortsbeirat Fahrland sowie in den Ausschuss r Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.

 

Abstimmung:

Die Überweisung in den Ortsbeirat Fahrland sowie in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr wird

 

mit 23 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 19 Ja-Stimmen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Tomczak, Fraktion DIE aNDERE, beantragt gemäß § 17 Abs. 2 a) der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung eine Sitzungsunterbrechung, um darüber beraten zu können, ob die Anhörungsrechte des Ortsbeirates Fahrland gewahrt wurden. Der Oberbürgermeister trägt dazu eine Stellungnahme des Bereiches Recht vor, die beinhaltet, dass die Anhörungsrechte entsprechend der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nicht verletzt wurden.

 

Die Sitzung wird von 16:33 Uhr bis 16:38 Uhr unterbrochen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Schüler beantragt namens der Fraktion ndnis 90/Die Grünen r diesen Tagesordnungspunkt Wortprotokoll.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Tomczak bringt namens der Fraktion DIE aNDERE folgenden Ergänzungsantrag ein und beantragt dazu die namentliche Abstimmung:

 

3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 161 “Wohnanlage Ketziner Straße“ (OT Fahrland) ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 5 und 6).

 

Dabei ist der Entwurf dahingehend zu ändern, dass innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs entlang der räumlichen Geltungsbereichsgrenze, beginnend im Südwesten an der Planstraße 1, weiter an der Geltungsbereichsgrenze in nördlicher, dann in östlicher und schlussendlich in südlicher Richtung bis zum östlichen Teil der Planstraße 1 verlaufend eine durchgehend 12 Meter breite, je 100 Quadratmeter mit einem hochstämmigen standortgerechten Obstbaum anzupflanzende Grünfläche festgesetzt wird.

 

Die städtebauliche Struktur sowie die Erschließungsstruktur sind dahingehend fortzuentwickeln.

Darüber hinaus ist im Bebauungsplan festzusetzen, dass die zu bildenden Grundstücke mindestens 600 Quadratmeter groß sind.

 

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE wird

 

mit 29 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 12 Ja-Stimmen

und 5 Stimmenthaltungen.

 

Die Liste der namentlichen Abstimmung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Abstimmung:

Die Ergänzung des Ausschussesr Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird die so ergänzte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

 

Der Stadtverordnete Schüler bittet namens der Fraktion ndnis 90/Die Grünen, in der Niederschrift festzuhalten, dass diese gegen die Vorlage gestimmt hat.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 161 “Wohnanlage Ketziner Straße“ (OT Fahrland) ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 2 und 3).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 161 “Wohnanlage Ketziner Straße“ (OT Fahrland) entschieden (siehe Anlagen 4 A und 4 B).

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 161 “Wohnanlage Ketziner Straße“ (OT Fahrland) ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 5 und 6).

 

  1. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan wird zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (siehe Anlage 7).

 

  1. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 8).

 

  1. Mit dem Vorhabenträger ist eine Vereinbarung zu ergänzen, die sichert, dass am Außenrand der Wohnanlage ein mindestens 5 m breiter Grünstreifen vor den Häusern angelegt und dauerhaft begrünt wird. An der Einmündung der Planstraße 1 in die Ketziner Straße soll eine Apotheke mit darüber liegendem Wohngeschoss möglich sein.

Das in Anlage 9 beigefügte städtebauliche Konzept soll als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf verwendet werden. Die Planunterlagen sind bis zur öffentlichen Auslegung entsprechend zu überarbeiten. Der städtebauliche Vertrag ist anzupassen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen