06.03.2019 - 5.8 Bebauungsplan Nr. 157 "Neue Mitte Golm", Änderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ortsbeirat Golm empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 157 „Neue Mitte Golm“ ist zur Sicherung der Planungsziele eine Veränderungssperre zu prüfen.

 

Auf Nachfrage der Vorsitzenden plädiert der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt dafür, diese Ergänzung in die Niederschrift aufzunehmen. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Die Ausschüsser Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung undr Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) empfehlen, der Vorlage in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.

 

Anschließend wird die Vorlage in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

Der umliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 157 "Neue Mitte Golm" ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2). Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen