06.03.2019 - 6.3 Moratorium BUGA-Volkspark

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Stadtverordnete Heuer, Fraktion SPD, beantragt, gemäß § 22 Abs. 1 e) Geschäftsordnung, den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt abzuschließen.

 

Abstimmung:

Der Antrag auf Erledigung der DS 18/SVV/0260 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 2 Nein-Stimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Entwicklungsmaßnahme im Bornstedter Feld soll evaluiert und bei Bedarf an den Stand der städtebaulichen Entwicklung angepasst werden.

 

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Werkstatt für Beteiligung ein Werkstattverfahren durchzuführen, in dem:

 

a)      die veränderten Bedarfe an Grünflächen, Schule, Kita und Sportanlagen seit der Festlegung der Entwicklungsziele ermittelt werden und

 

b)      die finanziellen, rechtlichen und räumlichen Spielräume dargestellt werden, die durch die Entwicklung der Grundstückspreise und die laufende Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme entstanden oder verblieben sind.

 

  1. Bis zum Abschluss dieses Werkstattverfahrens ist der Verkauf von Grundstücken im Entwicklungsbereich auszusetzen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Juni 2018 erstmals über die eingeleiteten Schritte zu unterrichten.

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