06.03.2019 - 6.11 Grundstücksverkäufe zum Höchstgebot stoppen

Beschluss:
abgelehnt
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Die Ausschüsser Finanzen und Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie der Hauptausschuss empfehlen, den Antrag abzulehnen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Wohlfahrt beantragt namens der Fraktion DIE aNDERE, namentliche Abstimmung.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird - auch in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter städtischer Betriebe - beauftragt, dafür zu sorgen, dass künftig keine Baugrundstücke und Wohnimmobilien der Landeshauptstadt Potsdam und ihrer kommunalen Unternehmen mehr zum Höchstgebot verkauft werden.

 

Alle laufenden Höchstgebotsverkaufsverfahren, die die Stadt selbst für kommunale Wohn- und Baugrundstücke durchführt oder die im Auftrag der Stadt oder städtischer Betriebe durchgeführt werden, sind abzubrechen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll im Januar 2019 über die Umsetzung des Auftrages informiert werden.


 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=10290&TOLFDNR=123171&selfaction=print