06.03.2019 - 6.28 Beteiligung und Informationen der Fraktionen wä...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, dem Antrag mit folgender Änderung zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die unterjährige Berichterstattung an den dem Finanzausschuss einmal im Quartal in Form eines tabellarischen Berichts über den Stand des Haushaltsvollzuges zu berichten und den Bericht zu übergeben weiterzuentwickeln.

Dabei ist insbesondere perspektivisch zu berichten über:

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Baron von der Osten gen. Sacken, Fraktion Bürgerbündnis-FDP, beantragt folgende Änderung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

r perspektivisch einsetzen:

 

Dabei ist spätestens ab dem 4. Quartal 2020 zu berichten über:

 

Abstimmung:

Die Änderung der Terminstellung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Finanzen empfohlene Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die unterjährige Berichterstattung an den Finanzausschuss weiterzuentwickeln.

Dabei ist spätestens ab dem 4. Quartal 2020 zu berichten über:

 

  • Entwicklung der wichtigsten Erträge (Schlüsselzuweisungen, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Umsatzanteile, EKSt- Anteile)
  • Entwicklung (Ergebnis, riskante Produkte, Investitionsmaßnahmen, Stand des Aufgabenvollzuges, Abweichungsanalyse) der Organisationseinheiten , für die Monatsberichte gemäß Richtlinie Berichtswesen erstellt werden (Budgetanteil am Gesamtbudget der Verwaltung hoch, Finanzbedarf durch äere Einflüsse stark beeinflusst, Aufgaben entscheidend zur Sicherung der allgemeinen Finanzierung des Haushaltes beiträgt, Budget eine Plan/Prognose Abweichung von 10% bzw.200.000 Euro ausweist)
  • Stand der liquiden Mittel
  • Stand der tatsächlichen Kreditverbindlichkeiten der LHP und gesondert des KIS
  • Stand (Abarbeitung) der übertragenen Ermächtigungen (§24 KomHKV) sowohl investiv als auch laufend
  • Vorläufige ungeprüfte Zahlen des Vorjahres: Ergebnis,- und Finanzhaushalt (Vorlage in der letzten Sitzung des Finanzausschusses im 4. Quartal)

 

 

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Anlagen