06.03.2019 - 8.4 Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungs...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Antrag wird vom Stadtverordneten Kaminski namens der Fraktionen DIE LINKE, DIE aNDERE, Bürgerbündnis-FDP eingebracht. Er beantragt anschließend die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie in den Ortsbeirat Groß Glienicke.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt darüber hinaus die Überweisung in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr und in den Ortsbeirat Groß Glienicke sowie in den Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Geltungsbereich des B-Planes der Landeshauptstadt Potsdam Nr. GG19 „Ehemaliger Schießplatz“ in Groß Glienicke, Gemarkung 123/27, Flur 1 wird um die Flurstücke 128, 121, 115, 116 und 111 erweitert.

r die Flurstücke 115, 116 und 111 soll ein sonstiges Sondergebiet SO im Sinne des § 11 BauNVO festgesetzt werden. Als Zweckbestimmung soll ein Gebiet für kulturelle, soziale, gesundheitliche und gewerbliche Zwecke ausgewiesen werden.

Die Nutzung soll den Betrieb eines Kinderbauernhofes, einer therapeutischen Einrichtung, eines Reiterhofes, einer pädagogischen Werkstatt sowie von Seminarräumen und einer Betriebswohnung umfassen.

Die Erschließung des Geländes ist bereits gesichert. Die wegemäßige Erschließung erfolgt über die Straße Am Eichengrund, die in das Straßenverzeichnis aufgenommen ist.

 

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Anlagen zur Vorlage