06.03.2019 - 11 Wichgrafstraße 11

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Dringlichkeitsantrag wird namens der Fraktion DIE LINKE vom Stadtverordneten Berlin eingebracht und anschließend zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Stadt bei dem Verkauf der Immobilie Wichgrafstraße 11 in Babelsberg das Vorkaufsrecht ausüben kann, um dadurch der Hausgemeinschaft die Möglichkeit zu geben, das Haus zu erwerben, um langfristig bezahlbare Wohnungen zu sichern.

Der Hauptausschuss ist in seiner Sitzung am 13. rz 2019 über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.

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Anlagen