20.02.2019 - 6.3 Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das b...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Wolfram bringt die Vorlage ein.

 

Im Anschluss erhält Frau Raudszus-Walter das von ihr beantragte Rederecht. Sie verweist in ihren Ausführungen darauf, dass eine weitere Zersiedlung des Ortes nicht gewünscht wird und fordert die Beachtung des Landschaftsschutzgebietes.

 

Dem folgt das Rederecht für Herrn Becker.

Er stellt die Verunsicherung unter den Landeigentümern dar und bittet um detaillierte Informationen zu den Planungen sowie das Prozedere.

 

Herr Wolfram führt aus, dass 75 % der Fläche Landschaftsschutzgebiet sei. Voraussetzung für die weiteren Planungen ist die Genehmigung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt  und Landwirtschaft des Landes Brandenburg sowie die entsprechende Änderung des Landesentwicklungsplanes.

 

Er stellt die Inhalte der Vorplanung vor:

-          Bau eines Betriebshofes

-          Entwicklung der Regenbogenschule; 3 zügig mit Horterweiterung

-          Bau von 2 Sportplätzen

-          Erweiterung des Gewerbezentrums

-          Straßenbahn für Fahrland

Derzeit gepft werde die Ansiedlung eines Wertstoffhofes sowie der Ausbau des Rad- und Fußwegenetzes. Darüber hinaus werde der Bedarf an öffentlichen Grün- und Spielflächen sowie Erweiterungsmöglichkeiten für Kleingärten ermittelt und Erstaufforstungsflächen bestimmt.

 

Dem schließt sich eine kontroverse Diskussion an.

Herr Wolfram sagt eine Prüfung zu, ob landwirtschaftliche Fläche in Bauland umgewandelt wird.

Die Präsentation von Herrn Wolfram wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Im Anschluss wird die Beschlussvorlage zur Kenntnis genommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs r den Bereich „Fahrland West“ (siehe Anlage 1).

 

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Anlagen zur Vorlage