20.03.2019 - 5.4 Übernahme der Kosten für Glückwünsche anlässlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Wartenberg bringt die Vorlage ein.

 

Herr Matz bringt seine Ansicht zur Rolle des Ortsvorstehers zum Ausdruck. Darauf wird durch Herrn Wartenberg geantwortet. Im Anschluss wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ortsbeirat beschließt:
 

Der Ortsbeirat übernimmt die Kosten, die dem Ortsvorsteher im 2. Quartal 2019 für Glückwünsche anlässlich der Gratulation zu Alters- und Ehejubiläen (entsprechend § 50, Abs. 2 Bundesmeldegesetz) sowie zu Betriebsjubiläen bis zu einer Höhe von insgesamt 500,00 € entstanden sind.

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Anlagen