21.08.2003 - 10 Einbahnstraßenregelung für die Gontardstraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Datum:
- Do., 21.08.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr
Lehmann bringt den
Antrag ein und erläutert diesen.
Herr
Schrewe macht
deutlich, dass die Gontardstraße eine reine Erschließungsstraße mit
Aufenthaltsfunktion ist. Das heißt, sie soll den entstehenden Ziel- und
Quellverkehr aus der angrenzenden Wohnbebauung aufnehmen, ableiten und Vorsorge
für den ruhenden Verkehr schaffen. Die Verkehrsbelastung ist als sehr gering
einzuschätzen.
Durchgangsverkehr ist auf Grund der Ausbildung des
Straßennetzes, außer von den Eltern der Schulkinder und den Lehrern der
Montessori-Schule, nicht zu erwarten.
Der Straßenquerschnitt konnte auf Grund der vorhandenen
Verkehrsorganisation den Begegnungsfall Pkw/Pkw nicht gewährleisten, da das
Parken einseitig entlang der Straße gestattet ist. Um dieses zu ermöglichen
wurde eine Ausweichstelle mittels einer Parkverbotsstrecke eingerichtet.
Weiterhin ist die Straße Bestandteil der Tempo-30-Zone.
Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Kraftfahrer, werden so zur besonderen
Obacht hinsichtlich der Verkehrsabwicklung schwächerer Verkehrsteilnehmer
angehalten.
Diese verkehrsorganisatorischen Maßnahmen wurden
entsprechend den örtlichen Bedingungen veranlasst und dienen u.a. der
Verbesserung der Sicherheit des Schulweges. Die vorhandene Situation aus Sicht
aller Verkehrsteilnehmer wird als sicher bezeichnet.
Herr
Lehmann bittet den
Redebeitrag in das Protokoll aufzunehmen. Damit ist der Antrag aus seiner
Sicht durch Verwaltungshandeln erledigt.