21.08.2003 - 10 Einbahnstraßenregelung für die Gontardstraße

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Lehmann bringt den Antrag ein und erläutert diesen.

 

Herr Schrewe macht deutlich, dass die Gontardstraße eine reine Erschließungsstraße mit Aufenthaltsfunktion ist. Das heißt, sie soll den entstehenden Ziel- und Quellverkehr aus der angrenzenden Wohnbebauung aufnehmen, ableiten und Vorsorge für den ruhenden Verkehr schaffen. Die Verkehrsbelastung ist als sehr gering einzuschätzen.

Durchgangsverkehr ist auf Grund der Ausbildung des Straßennetzes, außer von den Eltern der Schulkinder und den Lehrern der Montessori-Schule, nicht zu erwarten.

Der Straßenquerschnitt konnte auf Grund der vorhandenen Verkehrsorganisation den Begegnungsfall Pkw/Pkw nicht gewährleisten, da das Parken einseitig entlang der Straße gestattet ist. Um dieses zu ermöglichen wurde eine Ausweichstelle mittels einer Parkverbotsstrecke eingerichtet.

Weiterhin ist die Straße Bestandteil der Tempo-30-Zone. Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Kraftfahrer, werden so zur besonderen Obacht hinsichtlich der Verkehrsabwicklung schwächerer Verkehrsteilnehmer angehalten.

Diese verkehrsorganisatorischen Maßnahmen wurden entsprechend den örtlichen Bedingungen veranlasst und dienen u.a. der Verbesserung der Sicherheit des Schulweges. Die vorhandene Situation aus Sicht aller Verkehrsteilnehmer wird als sicher bezeichnet.

 

Herr Lehmann bittet den Redebeitrag in das Protokoll aufzunehmen. Damit ist der Antrag aus seiner Sicht durch Verwaltungshandeln erledigt.

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