26.08.2003 - 4.1 Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - einschließlich Änderungsantrag Fraktion CDU -
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 26.08.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- abgelehnt
Frau Hüneke bringt den Antrag
ein und stellt nochmals dar, dass das Gutachten zur Bäderpolitik noch nicht
vorliege; auch seien die Fragen nach dem künftigen Betriebskonzept noch nicht
beantwortet worden.
Herr Lehmann verweist auf das Protokoll des RSOU-Ausschusses vom
17.10.02 (TOP 3) und zieht damit seinen Änderungsantrag zurück.
Herr Lehmann stellt die Frage an
die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen, ob das Projekt Freizeitbad
Drewitz weiterhin eine besondere Priorität für die Landeshauptstadt Potsdam
habe?
Frau Dr. von Kuick-Frenz
bestätigt dieses mit ja und verweist auf die intensiven Verhandlungen des
Oberbürgermeisters und des Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service mit
dem potentiellen Investor. Zur Frage nach der Vorlage des Gutachtens teilt Frau
Dr. von Kuick-Frenz mit, dass ihr dieses weder vorläge noch bekannt sei.
Herr Goetzmann (Fachbereich
Stadterneuerung und Denkmalpflege) informiert über den aktuellen Stand des
Vorhaben- und Erschließungsplanes Freizeitpark Drewitz:
-
wurde am 21.12.96 in
der ursprünglichen Fassung in Kraft gesetzt
-
dazu gibt es eine 1.
Änderung v. 27.1.99, welche als Satzung durch die STVV beschlossen worden ist
-> aber erst in Kraft gesetzt wird, wenn das Finanzierungskonzept des
Investors vorliegt. D.h. bisher ist sie nicht in Kraft gesetzt.
-
Im 1.
Durchführungsvertrag zur Satzung von `96 sind Fristen benannt – der Fristbeginn
ist an die Inkraftsetzung der veränd. Fassung gekoppelt. Damit hat die Frist
noch nicht begonnen.
-
Eine
Schadenersatzrisikenabschätzung bzgl. der Aufhebung dieser Satzung ist nicht
sinnvoll.
-
Die entscheidende Frage
ist die politische, ob das Projekt in seiner Gänze gewollt ist oder nicht. Wenn
ja, dass wäre es nur auf der Basis dieses Projektes durchführbar.
-
Verweis auf die den
Stadtverordneten schriftlich vorliegende Beantwortung der Großen Anfrage STVV
Juli 03 zum Freizeitpark Drewitz.
Frau Hüneke als Antragstellerin
verweist darauf, dass sich die Position der Fraktion B 90/Die Grünen sowohl
gegen die 9000 m² Handelsfläche als auch gegen das Spaßbad und seiner großen
Haushaltsbelastung richtet. Sie verweist auch auf den im Antrag enthaltenen
Vorschlag, eine Alternativlösung auf diesem Gelände zu suchen.
Nach verschiedenen Äußerungen der Teilnehmer erfolgt
die Abstimmung:
Beschlusstext:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, alle nötigen Schritte zur Aufhebung des
Vorhaben- und Erschließungsplanes Freizeitpark Drewitz zu veranlassen.
Gleichzeitig
soll geprüft werden, ob es möglich ist, dass die Stadtwerke auf dem Gelände ein
Hallen- und Freibad errichten und betreiben.