26.08.2003 - 4.1 Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Hüneke bringt den Antrag ein und stellt nochmals dar, dass das Gutachten zur Bäderpolitik noch nicht vorliege; auch seien die Fragen nach dem künftigen Betriebskonzept noch nicht beantwortet worden.

 

Herr Lehmann verweist auf das Protokoll des RSOU-Ausschusses vom 17.10.02 (TOP 3) und zieht damit seinen Änderungsantrag zurück.

 

Herr Lehmann stellt die Frage an die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen, ob das Projekt Freizeitbad Drewitz weiterhin eine besondere Priorität für die Landeshauptstadt Potsdam habe?

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz bestätigt dieses mit ja und verweist auf die intensiven Verhandlungen des Oberbürgermeisters und des Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service mit dem potentiellen Investor. Zur Frage nach der Vorlage des Gutachtens teilt Frau Dr. von Kuick-Frenz mit, dass ihr dieses weder vorläge noch bekannt sei.

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege) informiert über den aktuellen Stand des Vorhaben- und Erschließungsplanes Freizeitpark Drewitz:

-          wurde am 21.12.96 in der ursprünglichen Fassung in Kraft gesetzt

-          dazu gibt es eine 1. Änderung v. 27.1.99, welche als Satzung durch die STVV beschlossen worden ist -> aber erst in Kraft gesetzt wird, wenn das Finanzierungskonzept des Investors vorliegt. D.h. bisher ist sie nicht in Kraft gesetzt.

-          Im 1. Durchführungsvertrag zur Satzung von `96 sind Fristen benannt – der Fristbeginn ist an die Inkraftsetzung der veränd. Fassung gekoppelt. Damit hat die Frist noch nicht begonnen.

-          Eine Schadenersatzrisikenabschätzung bzgl. der Aufhebung dieser Satzung ist nicht sinnvoll.

-          Die entscheidende Frage ist die politische, ob das Projekt in seiner Gänze gewollt ist oder nicht. Wenn ja, dass wäre es nur auf der Basis dieses Projektes durchführbar.

-          Verweis auf die den Stadtverordneten schriftlich vorliegende Beantwortung der Großen Anfrage STVV Juli 03 zum Freizeitpark Drewitz.

 

Frau Hüneke als Antragstellerin verweist darauf, dass sich die Position der Fraktion B 90/Die Grünen sowohl gegen die 9000 m² Handelsfläche als auch gegen das Spaßbad und seiner großen Haushaltsbelastung richtet. Sie verweist auch auf den im Antrag enthaltenen Vorschlag, eine Alternativlösung auf diesem Gelände zu suchen.

 

Nach verschiedenen Äußerungen der Teilnehmer erfolgt die Abstimmung:

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Beschlusstext:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle nötigen Schritte zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Freizeitpark Drewitz zu veranlassen.

Gleichzeitig soll geprüft werden, ob es möglich ist, dass die Stadtwerke auf dem Gelände ein Hallen- und Freibad errichten und betreiben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:              1

Nein-Stimmen:           4

Enthaltungen:            2