03.09.2003 - 7.11 Aufstellungsbeschluss zur 1. (förmlichen) Änder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.11
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 03.09.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:01
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und
Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz.
Die Vorlage wird durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 03/SVV/0556 in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und
Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich „Nuthewinkel“
ist gemäß § 2 (4) i. V. m. § 2 (1) BauGB in einem 1. (förmlichen)
Änderungsverfahren zu ändern (s. Anlage 1).
- Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten
für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2)
durchzuführen (s. Anlage 2).