03.09.2003 - 7.12 Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Beb...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz.

 

Die Vorlage wird durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 03/SVV/0557 in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. die Aufstellung  des  Vorhabenbezogenen  Bebauungsplanes  Nr.  25 „Gewerbegebiet Trebbiner

      Straße“ gemäß § 12 (1) i. V. m. § 2 (1) BauGB (s. Anlage 1). Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 25 ersetzt den Bebauungsplan Nr. 51-2 „Südliche Trebbiner Straße“.

 

  1. die Durchführung des Bauleitplanverfahrens mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche   Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) (s. Anlage 2)