03.09.2003 - 7.38 Haushaltssperren 2003
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.38
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Beteiligungs-, Personal- und Finanzsteuerung
- Datum:
- Mi., 03.09.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:01
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
03/SVV/0601 Haushaltssperren 2003
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung
ohne Ausschussüberweisung.
Die Vorlage wird durch den Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner eingebracht.
Ergänzungsantrag
Die
Fraktion PDS beantragt:
Im
Beschlussvorschlag wird die Ziffer 1 folgendermaßen ergänzt:
„Von der
Haushaltssperre im Vermögenshaushalt sind die Maßnahmen zur Sanierung der
Schulen und Kindertagesstätten ausgenommen.“
Abstimmung:
Der von der
Fraktion PDS beantragte Ergänzung wird
mit 24
Nein-Stimmen abgelehnt,
bei
17 Ja-Stimmen.
Namens der Fraktion PDS ist Folgendes wörtlich in die Niederschrift
aufzunehmen:
Stadtverordnete Kutzmutz, Fraktion PDS:
„Mit dem Gebot der Ernsthaftigkeit, was Herr Oberbürgermeister
hier gesagt hat, bitte ich namens der Fraktion, seine Auskunft, dass keinerlei
Abstriche an den Maßnahmen vorgenommen werden, ins Protokoll aufzunehmen.“
Oberbürgermeister Herr Jakobs:
„Also ich will es noch einmal deutlicher sagen Herr Dr. Scharfenberg: Wir brauchen diesen Änderungsantrag nicht, weil hier auch auf der Ebene der Verwaltungsspitze sehr verantwortlich gehandelt wird. Und dazu gehört unter anderem auch, dass wir sehr wohl mitbekommen haben, welche Prioritätensetzung beispielsweise Kindertagesstätten und Schulen hier in der Stadtverordnetenversammlung haben. Und dazu haben wir uns auch bekannt und entsprechende Mittel sind auch in den Haushaltsplan mit eingeordnet worden. Ich bitte Sie einfach zur Kenntnis zu nehmen, dass wir diese Regelungen hier benötigen, damit wir auch steuern können und in den Fällen, in denen bestimmte Beträge nicht nötig sein sollten, zu anderen Zwecken dann verwenden wollen. Und insoweit brauchen wir Ihren Änderungsantrag nicht und ich glaube wir sind Manns genug, Entschuldigung, Frau genug, um auch auf der Ebene der Beigeordneten zu entscheiden, wie diese Dinge dann umgesetzt werden. Im Übrigen hat Herr Exner angeboten, in den Fällen, in denen irgendwelche Veränderungen nötig sein sollen, die Stadtverordnetenversammlung respektive der Hauptausschuss jederzeit auch hier unterrichtet werden kann – und insoweit besteht hier kein Handlungsbedarf, Herr Dr. Scharfenberg.“
(Wortlaut lt. Tonbandaufzeichnung)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt die vom Kämmerer gemäß § 82 Abs. 1 GO verhängte
haushaltswirtschaftliche Sperre zur Kenntnis. (Anlage 1)
2.
Die
Bewirtschaftungssperre gem. § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003
wird bei den in Anlage 2 aufgeführten Ausgabeermächtigungen ganz bzw. teilweise
aufgehoben.
3. Zur weiteren Behandlung der Bewirtschaftungssperren wird eine Entsperrungskommission eingesetzt, die der StVV über weitere Mittelentsperrungen Vorschläge unterbreitet. Die Kommission setzt sich zusammen aus: Oberbürgermeister, Geschäftsbereichsleiter 1, 2, 3, 4, Vorsitzende der StVV, Fraktionsvorsitzende sowie die Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften. Die Federführung der Kommission hat der Geschäftsbereichsleiter 1.