03.09.2003 - 7.42 Aufhebung des Aufteilungsbeschlusses, Beschluss...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz.

 

Die Vorlage wird durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 03/SVV/0603 in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      der Aufteilungsbeschluss des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 36 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ vom 05.07.2000 (DS 00/0517/1) wird aufgehoben (s. Anlage 1)

 

2.      die Teilung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 36 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ in die Bebauungspläne Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ und Nr. 36-2 „Leipziger Straße/Brauhausberg“ gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB (s. Anlage 1) wird beschlossen

 

3.      der Bebauungsplan Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ ist als eigenständiger Bebauungsplan zu bearbeiten.

 

  1. die Fortführung des Bebauungsplans Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ ist auf der Basis der formulierten Entwicklungsgrundsätze zur Speicherstadt zu betreiben.

 

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Anlagen zur Vorlage