03.09.2003 - 3.8 Durchgangsverkehr Siedlung Am Alten Rad/Eiche u...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Frage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz beantwortet.

Die Antwort ist der Fraktion CDU schriftlich zu übergeben.

 

Die Antwort der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen auf Nachfragen des Stadtverordneten Kapuste ist wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Im Juli 2003 wurden durch die Stadt auf der entwidmeten Roßkastanienstraße an der Grenze Eiche/Golm etliche Poller (Kosten etwa 15.000 Euro) installiert, um den verbotenen Durchgangsverkehr zu unterbinden. Sie wurden nach Protesten der Bewohner von Golm wieder abgebaut. Damit ist das eingetreten, was die CDU-Fraktion mit ihrem Antrag 03/SVV/0072 zu verhindern suchte. Die Stadtverwaltung hatte sich allerdings in der April-Sitzung nicht zu einer Alternativlösung in der Lage gesehen (Protokoll der April-Sitzung auf Seite 52 zu TOP 5.9).

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie beabsichtigt die Stadtverwaltung diesen verwirrenden und auf Dauer unhaltbaren Zustand zu regeln?

 

 

Antwort:

 

Die aufgestellten Poller (auf die Fahrbahn aufgedübelte Sperrpfosten) sind durch unbekannte Randalierer herausgerissen und in das Umland geworfen wurden. Die Pfosten sind durch die Verwaltung sichergestellt worden.

 

Zum Verständnis der Problematik ist zur Historie mitzuteilen:

 

Die Bebauungspläne „Altes Rad“ der Gemeinde Eiche und „Herzbergsiedlung“ der Gemeinde Golm sehen die Unterbindung des gebietsfremden Durchgangsverkehrs für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) als Festsetzungen vor. Nach Fertigstellung der Straßenverbindung durch den Bau der Straße im Jahr 1999 wurde die Sperrung dieses Straßenabschnittes durch Verkehrszeichen „Gesperrt für PKW und Kräder“ durch die Stadt Potsdam verkehrsrechtlich vollzogen.

Damit wäre die Nutzung nur für die Buslinien, die Radfahrer und Fußgänger möglich. Diese Beschilderung wurde jedoch in keiner Weise durch den MIV befolgt. Die Widmungsverfügung (Sperrung für den MIV und Zulassung nur für den Personennahverkehr ab Kreuzungsbereich Baumhaselring/Rosskastanienstrasse in Richtung Ehrenpfortenbergstr./Golm) wurde durch den Oberbürgermeister am 15. 12. 2000 unterzeichnet. Im Rahmen des durchgeführten Widmungsverfahrens hat es seitens der Gemeindevertretung Golm keine Einwändungen gegeben (trotz direkter Beteiligung keine Äußerung). Seitens der Einwohner Eiches gab es 1 Einwand.

 

Die Verwaltung schlägt folgende Verfahrensweise zum Umgang mit der Situation vor:

 

 

Nach erfolgter Eingemeindung Golms wird ein gemeinsames Gespräch mit den Ortsbeiräten Eiche und Golm mit dem Versuch herbeigeführt, beide Interessenlagen in Übereinstimmung zu bringen.

 

Folge der etwaigen Orientierung gegen die Sperrung wäre die notwendige Änderung der Festlegungen in den Bebauungsplänen, einschl. einem neuen Widmungsakt.

 

Auf Nachfrage Herrn Kapustes bestätigt die Verwaltung, dass die Straße nicht für den Durchgangsverkehr ausgelegt worden sei. Ein Gutachten für die verkehrsordnungsrechtliche Anordnung sei nicht notwendig.

 

 

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Abstimmungsergebnis: