03.09.2003 - 3.18 Investitionsmaßnahme Straße Alt Nowawes

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Frage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz  beantwortet.

Die Antwort ist dem Stadtverordneten Bretz, Fraktion CDU, schriftlich zu übergeben.

 

Folgendes ist wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen:

 

Stadtverordneter Krause, Fraktion PDS:

„Im Wissen darum, dass es zweifelhaft oder unzulässig ist, möchte ich festgestellt wissen und zu Protokoll genommen, dass die Präsidiumsmitglieder die Verletzung der Geschäftsordnung zulassen. Erstens hat Herr Bretz drei Nachfragen gestellt und zweitens wurde von Präsidiumsmitgliedern die Antwort debattiert; auch das ist nicht zulässig bei einer Anfrage.“

 

Stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Knoblich:

„Ich möchte mich mit Ihnen jetzt nicht in eine Diskussion daraufhin einlassen, aber ich verweise doch noch mal auf den § 27 Abs. 4 und ich denke, es ist schon durchaus legitim gewesen, dass Herr Bretz diese Fragen stellen konnte. Es gab keine andere Meldung und Herr Bretz hat das Recht, mindestens zwei Nachfragen zu stellen und insgesamt sind fünf zulässig. Und wenn es heißt  ‚mindestens’, dann heißt es nicht, dass er nur zwei stellen darf. Ich denke, darüber könnten wir uns vielleicht anschließend auch noch mal unterhalten. Es wird so ins Protokoll genommen, wie Herr Krause das gewünscht hat.“

 

(Wortlaut lt. Tonbandaufzeichnung)

 

 

 

 

Die nachfolgenden Anfragen – Tagesordnungspunkte 3.19 bis 3.20 – sind gemäß § 27 Abs. 5 der Geschäftsordnung durch den Oberbürgermeister schriftlich bis zum 10.09.2003 zu beantworten: