03.09.2003 - 7.50 Anti-Korruptionsbeauftragter

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird durch den Stadtverordneten Bruch namens der Antragstellerin Fraktion CDU eingebracht – mit der anschließenden Überweisung der DS 03/SVV/0618 in den Hauptausschuss.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadt Potsdam und der Landkreis Potsdam-Mittelmark setzen einen gemeinsamen Anti-Korruptionsbeauftragten ein.

 

Der Anti-Korruptionsbeauftragte soll folgende Aufgaben wahrnehmen:

 

-      Anlaufstelle für Verdachtsfälle von Korruption in den Verwaltungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark und der Stadt Potsdam sowie deren Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen

 

-      eigenständige Prüfung von Verdachtsfällen innerhalb der Verwaltungen und Mitteilung der Prüfergebnisse an den Landrat bzw. Oberbürgermeister, den Kreistag bzw. die Stadtverordnetenversammlung und die jeweiligen Rechnungsprüfungsämter

 

-           Beratung und Schulung von Verwaltungspersonal zur Korruptionsprävention

 

Der Anti-Korruptionsbeauftragte erhält innerhalb der Verwaltung ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht, dass - soweit möglich – auch auf die jeweiligen Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen ausgeweitet werden soll.

 

Die Ernennung und Abberufung bedarf der Zustimmung der StVV Potsdam und des Kreistages Potsdam-Mittelmark.

 

Die Kosten des Anti-Korruptionsbeauftragten teilen sich der Landkreis Potsdam-Mittelmark und die Stadt Potsdam hälftig. Die Stelle ist aus den beschlossenen Stellenplänen zu erwirtschaften.