09.09.2003 - 4.1 Stadtteilverträglichkeit des Krongutes Bornstedt

Beschluss:
abgelehnt
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Die Einbringung der Vorlage erfolgt durch Herrn Kruschat. Intention seines Antrages sei der Auftrag, nach einer Lösung zu suchen und auch eine Lösung zu finden.

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung) verweist auf die bereits dazu vorliegenden Antworten zu Anfragen. Er macht deutlich, dass sich ein Tourismusschwerpunkt davon trägt, dass Besucher kommen. Zur Entspannung der Parkplatzsituation wurde eine befristete Genehmigung auf dem ehemaligen Platz des Tiefbauamtes erteilt. Als längerfristige Lösung ist die Ableitung des Verkehrs bereits von der Potsdamer Straße in das frühere Gärtnereigelände avisiert. Die Verwaltung ist gegenwärtig dabei, mit den privaten Beteiligten (kein kommunales Grundstück) eine Lösung (evtl. über städtebaulichen Vertrag) zu finden.

 

Auf verschiedene Äußerungen der Teilnehmer wird durch die Verwaltung eingegangen. Das Problem Großveranstaltungen, Aspekt Lärm, sollte im RSOU-Ausschuss thematisiert werden.

 

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen

- welche Belastungen durch Verkehr, Lärm, parkende Fahrzeuge u.ä.

  für den Ortsteil Bornstedt und die Anwohner/innen durch den Betrieb des Krongutes

  entstehen

- welche Maßnahmen der Stadtverwaltung diese Belastungen minimieren könnten.

Das Prüfergebnis ist der StVV bis zur Septembersitzung vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:      3

Nein-Stimmen:  6

Enthaltungen:   0