09.09.2003 - 5.9 Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 88 "S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Einbringungsbedarf wird nicht geäußert. Auf die Rückfrage Herrn Dr. Seidels zur Fassadenfestsetzung wird durch die Verwaltung eingegangen.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 88 „Südflanke Park Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße“ ist gemäß

§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage).

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:           9

Nein-Stimmen:       0

Enthaltungen:        0