16.09.2003 - 5 Grundsatzbeschluss zur Fusion des Klinikums Ern...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Ernst bringt die Beschlussvorlage ein und gibt ausführliche Erläuterungen.

Er weist darauf hin, dass dies ein Grundsatzbeschluss ist und als Arbeitsgrundlage für den Oberbürgermeister dient.

Die zukünftigen Vertragspartner haben sich intensiv mit dem möglichen Fusionsmodell auseinandergesetzt. Das hohe Niveau der Einrichtungen soll erhalten bleiben und die Angebote gebündelt werden. Nach der Fusion darf es keine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter geben, auch keine betriebsbedingten Kündigungen.

Nach der Bestätigung des Grundsatzbeschlusses erfolgt eine Tiefenprüfung und Unternehmensbewertung.

Aus Gründen der Herstellung der Transparenz werden  die Arbeitsgruppen „Lenkung“, „Personal“ und „Medizin“ gebildet.

 

Frau Schulze fragt, in wieweit der Aufsichtsrat involviert ist.

 

Herr Ernst erklärt, dass der Aufsichtsrat unmittelbar nach dem 01.10.2003 durch Frau Müller einberufen wird.

 

Frau Gerber betont, dass sie den Wegfall der stationären Schwangerschaftsabbrüche fatal findet.

 

Herr Nieper macht deutlich, dass es nach der Fusion für die Bürger keine Veränderung der Versorgungsleistungen gibt. Stationäre Schwangerschaftsabbrüche, die aus medizinischer Sicht nicht notwendig sind, werden von den Krankenkassen nicht bezahlt.

 

Herr Jetschmanegg fragt, ob die Stadt nach der Fusion noch Gesellschafter sein soll.

Welche Vorteile und welche Nachteile bringt die Fusion?

 

Herr Ernst erklärt, dass mit dem Beschluss die vom MASGF avisierten Investitionen getätigt werden.

 

Herr Krause betont, dass die beiden Aufsichtsräten der zusammengehenden Einrichtungen einbezogen werden sollten.

 

Frau Schulze fragt, für wie lange und auf welcher rechtlichen Grundlage Zusagen an die Mitarbeiter gemacht werden.

 

Herr Ernst betont, dass mit der Fusion die Individualrechte der Mitarbeiter nicht berührt werden.

 

Herr Dr. Bütow macht deutlich, dass im Klinikum Ernst von Bergmann bis 2006 auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet wird.

 

Frau Melior empfiehlt, die Gleichstellungsbeauftragte des Klinikums Ernst von Bergmann in die Arbeitsgruppe „Personal“ einzubinden.

 

Herr Nieper betont, dass die Zusagen für die Mitarbeiter des Klinikums auch für die Mitarbeiter den St. Josefs Krankenhauses gelten.

 

Herr Litschke macht deutlich, dass die Stadt Mehrheitsgesellschafter und Träger der gemeinsamen Einrichtung sein sollte. Die Sicherung der Rechte der Mitarbeiter ist ein wichtiger Knackpunkt, da das Klinikum Ernst von Bergmann Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband und das St. Josefs Krankenhaus Mitglied im Caritasverband ist.

 

Herr Ernst weist auf die Schwierigkeiten der Regelung in vielen rechtlichen Bereichen hin. Er sagt zu, dass die vorliegende Drucksache nur ein Arbeitsauftrag zur Erstellung einer Beschlussvorlage ist, die im Dezember 2003 der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt wird. Dieses wird dann ein wesentlich umfangreicheres Papier.

Er nimmt kurz Stellung zu den einzelnen Änderungsanträgen.

 

Herr Krause beantragt, dass zum Änderungsantrag der PDS-Fraktion eine Einzelabstimmung zu den inhaltlichen Teilen erfolgt.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       0

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

Das neue Gemeinschaftskrankenhaus hat einen ausschließlich (oder eindeutig überwiegenden) kommunalrechtlich verfassten Status.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

Die St. Josefs Krankenhaus gGmbH ist in dem Umfang an der Gesellschaft des Gemeinschaftskrankenhauses zu beteiligen, wie es dem Verhältnis der bisher erbrachten Krankenhausleistungen und dem eingebrachten tatsächlichen Vermögen dieser gGmbH in ein Gemeinschaftskrankenhaus entspricht.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       2

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

Stichtag ist der 31.12.2002.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  4

Stimmenthaltung:       0

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

Änderungsantrag:

Es ist die uneingeschränkte Mehrheitsbeteiligung der Stadt zu gewährleisten.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

Das schließt ein, dass das Vorschlagsrecht für die Bestellung des Geschäftsführers bei der Stadt Potsdam liegt.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       2

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

Die bisherigen Versorgungsleistungen beider fusionierenden Einrichtungen nach Art und Qualität, einschließlich der stationären Schwangerschaftsabbrüche, sowie die weiteren Zwecke des Klinikums nach § 3 seines Gesellschaftsvertrages bleiben erhalten.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

Die Rechte der Beschäftigten werden durch Bindung (Mitgliedschaft im KAV) an die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (BAT-O/BMTG-O) und Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes (Betr.VG) gesichert. Betriebsbedingte Kündigungen im Zusammenhang mit der Fusion sind ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

Die Gewerkschaft ver.di ist von Anbeginn an den Gesprächen zu beteiligen. Gleiches gilt für den Betriebsrat des Klinikums.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnetenversammlung ist in der Dezember-Sitzung 2003 ein schlüssiges Fusionskonzept mit einem realistischen Ablauf vorzulegen.

Der Hauptausschuss ist in jeder seiner Sitzungen über den Stand der Vorbereitung der Fusion zu informieren.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Frau Dr. Lotz zieht die Punkte 1 und 2 des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurück, da der Änderungsantrag der PDS-Fraktion der weitergehende ist.

 

Änderungsantrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Rahmenbedingungen abzustecken, unter denen eine Fusion der St. Josefs Krankenhaus gGmbH und des Klinikums Ernst von Bergmann gGmbH möglich ist und der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.

Dabei sollten folgende Prämissen gelten:

Klärung der Trägerschaft.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       2

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

Die DS wird ergänzt um den Satz:

Zusätzlich wird der Oberbürgermeister aufgefordert, das Erfordernis einer städtischen Beteiligung am Klinikum Ernst von Bergmann zu prüfen und dies der Stadtverordnetenversammlung gemeinsam mit der Beschlussvorlage schriftlich darzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               0

Ablehnung:                  6

Stimmenthaltung:       0

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

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Geänderter Beschlusstext:

Das neue Gemeinschaftskrankenhaus hat einen ausschließlich (oder eindeutig überwiegenden) kommunalrechtlich verfassten Status.

 

Die St. Josefs Krankenhaus gGmbH ist in dem Umfang an der Gesellschaft des Gemeinschaftskrankenhauses zu beteiligen, wie es dem Verhältnis der bisher erbrachten Krankenhausleistungen und dem eingebrachten tatsächlichen Vermögen dieser gGmbH in ein Gemeinschaftskrankenhaus entspricht.

 

Es ist die uneingeschränkte Mehrheitsbeteiligung der Stadt zu gewährleisten.

 

Das schließt ein, dass das Vorschlagsrecht für die Bestellung des Geschäftsführers bei der Stadt Potsdam liegt.

 

Die bisherigen Versorgungsleistungen beider fusionierenden Einrichtungen nach Art und Qualität, einschließlich der stationären Schwangerschaftsabbrüche, sowie die weiteren Zwecke des Klinikums nach § 3 seines Gesellschaftsvertrages bleiben erhalten.

 

Die Rechte der Beschäftigten werden durch Bindung (Mitgliedschaft im KAV) an die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (BAT-O/BMTG-O) und Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes (Betr.VG) gesichert. Betriebsbedingte Kündigungen im Zusammenhang mit der Fusion sind ausgeschlossen.

 

Die Gewerkschaft ver.di ist von Anbeginn an den Gesprächen zu beteiligen. Gleiches gilt für den Betriebsrat des Klinikums.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist in der Dezember-Sitzung 2003 ein schlüssiges Fusionskonzept mit einem realistischen Ablauf vorzulegen.

Der Hauptausschuss ist in jeder seiner Sitzungen über den Stand der Vorbereitung der Fusion zu informieren.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Rahmenbedingungen abzustecken, unter denen eine Fusion der St. Josefs Krankenhaus gGmbH und des Klinikums Ernst von Bergmann gGmbH möglich ist und der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.

Dabei sollten folgende Prämissen gelten:

Klärung der Trägerschaft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.