16.09.2003 - 5 Grundsatzbeschluss zur Fusion des Klinikums Ern...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Beteiligungs-, Personal- und Finanzsteuerung - mit Änderungsanträgen der Fraktionen PDS / CDU und Bündnis 90/Die Grünen -
- Datum:
- Di., 16.09.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Wirtschaftsförderung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr
Ernst bringt die
Beschlussvorlage ein und gibt ausführliche Erläuterungen.
Er weist
darauf hin, dass dies ein Grundsatzbeschluss ist und als Arbeitsgrundlage für
den Oberbürgermeister dient.
Die
zukünftigen Vertragspartner haben sich intensiv mit dem möglichen Fusionsmodell
auseinandergesetzt. Das hohe Niveau der Einrichtungen soll erhalten bleiben und
die Angebote gebündelt werden. Nach der Fusion darf es keine Verschlechterung
der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter geben, auch keine betriebsbedingten
Kündigungen.
Nach der
Bestätigung des Grundsatzbeschlusses erfolgt eine Tiefenprüfung und
Unternehmensbewertung.
Aus
Gründen der Herstellung der Transparenz werden die Arbeitsgruppen „Lenkung“, „Personal“ und „Medizin“
gebildet.
Frau
Schulze fragt, in
wieweit der Aufsichtsrat involviert ist.
Herr
Ernst erklärt, dass
der Aufsichtsrat unmittelbar nach dem 01.10.2003 durch Frau Müller einberufen
wird.
Frau
Gerber betont, dass
sie den Wegfall der stationären Schwangerschaftsabbrüche fatal findet.
Herr
Nieper macht
deutlich, dass es nach der Fusion für die Bürger keine Veränderung der
Versorgungsleistungen gibt. Stationäre Schwangerschaftsabbrüche, die aus
medizinischer Sicht nicht notwendig sind, werden von den Krankenkassen nicht
bezahlt.
Herr Jetschmanegg fragt, ob die Stadt nach der Fusion noch Gesellschafter sein soll.
Welche
Vorteile und welche Nachteile bringt die Fusion?
Herr Ernst erklärt, dass mit dem Beschluss die vom MASGF avisierten Investitionen getätigt werden.
Herr
Krause betont, dass
die beiden Aufsichtsräten der zusammengehenden Einrichtungen einbezogen werden
sollten.
Frau
Schulze fragt, für
wie lange und auf welcher rechtlichen Grundlage Zusagen an die Mitarbeiter
gemacht werden.
Herr
Ernst betont, dass
mit der Fusion die Individualrechte der Mitarbeiter nicht berührt werden.
Herr
Dr. Bütow macht
deutlich, dass im Klinikum Ernst von Bergmann bis 2006 auf betriebsbedingte
Kündigungen verzichtet wird.
Frau
Melior empfiehlt,
die Gleichstellungsbeauftragte des Klinikums Ernst von Bergmann in die
Arbeitsgruppe „Personal“ einzubinden.
Herr
Nieper betont, dass
die Zusagen für die Mitarbeiter des Klinikums auch für die Mitarbeiter den St.
Josefs Krankenhauses gelten.
Herr
Litschke macht
deutlich, dass die Stadt Mehrheitsgesellschafter und Träger der gemeinsamen
Einrichtung sein sollte. Die Sicherung der Rechte der Mitarbeiter ist ein
wichtiger Knackpunkt, da das Klinikum Ernst von Bergmann Mitglied im Kommunalen
Arbeitgeberverband und das St. Josefs Krankenhaus Mitglied im Caritasverband
ist.
Herr
Ernst weist auf die
Schwierigkeiten der Regelung in vielen rechtlichen Bereichen hin. Er sagt zu,
dass die vorliegende Drucksache nur ein Arbeitsauftrag zur Erstellung einer
Beschlussvorlage ist, die im Dezember 2003 der Stadtverordnetenversammlung
vorgelegt wird. Dieses wird dann ein wesentlich umfangreicheres Papier.
Er nimmt
kurz Stellung zu den einzelnen Änderungsanträgen.
Herr
Krause beantragt,
dass zum Änderungsantrag der PDS-Fraktion eine Einzelabstimmung zu den
inhaltlichen Teilen erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 4
Ablehnung: 2
Stimmenthaltung: 0
Dem
Antrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
Das neue
Gemeinschaftskrankenhaus hat einen ausschließlich (oder eindeutig
überwiegenden) kommunalrechtlich verfassten Status.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
Die St.
Josefs Krankenhaus gGmbH ist in dem Umfang an der Gesellschaft des
Gemeinschaftskrankenhauses zu beteiligen, wie es dem Verhältnis der bisher
erbrachten Krankenhausleistungen und dem eingebrachten tatsächlichen Vermögen
dieser gGmbH in ein Gemeinschaftskrankenhaus entspricht.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 4
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 2
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
Stichtag
ist der 31.12.2002.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 2
Ablehnung: 4
Stimmenthaltung: 0
Der
Änderungsantrag wird abgelehnt.
Änderungsantrag:
Es ist
die uneingeschränkte Mehrheitsbeteiligung der Stadt zu gewährleisten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 1
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
Das schließt ein, dass das Vorschlagsrecht für die Bestellung des Geschäftsführers bei der Stadt Potsdam liegt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 4
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 2
Dem Änderungsantrag
wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
Die bisherigen Versorgungsleistungen beider fusionierenden Einrichtungen nach Art und Qualität, einschließlich der stationären Schwangerschaftsabbrüche, sowie die weiteren Zwecke des Klinikums nach § 3 seines Gesellschaftsvertrages bleiben erhalten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 1
Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
Die Rechte der Beschäftigten werden durch Bindung (Mitgliedschaft im KAV) an die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (BAT-O/BMTG-O) und Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes (Betr.VG) gesichert. Betriebsbedingte Kündigungen im Zusammenhang mit der Fusion sind ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
Die Gewerkschaft ver.di ist von Anbeginn an den Gesprächen zu beteiligen. Gleiches gilt für den Betriebsrat des Klinikums.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
Der Stadtverordnetenversammlung ist in der Dezember-Sitzung 2003 ein schlüssiges Fusionskonzept mit einem realistischen Ablauf vorzulegen.
Der Hauptausschuss ist in jeder seiner Sitzungen über den Stand der Vorbereitung der Fusion zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.
Frau Dr. Lotz zieht die Punkte 1 und 2 des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurück, da der Änderungsantrag der PDS-Fraktion der weitergehende ist.
Änderungsantrag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Rahmenbedingungen abzustecken, unter denen eine Fusion der St. Josefs Krankenhaus gGmbH und des Klinikums Ernst von Bergmann gGmbH möglich ist und der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
Dabei sollten folgende Prämissen gelten:
Klärung der Trägerschaft.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 4
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 2
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
Die DS wird ergänzt um den Satz:
Zusätzlich wird der Oberbürgermeister aufgefordert, das Erfordernis einer städtischen Beteiligung am Klinikum Ernst von Bergmann zu prüfen und dies der Stadtverordnetenversammlung gemeinsam mit der Beschlussvorlage schriftlich darzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 0
Ablehnung: 6
Stimmenthaltung: 0
Der Änderungsantrag wird abgelehnt.
Geänderter
Beschlusstext:
Das neue
Gemeinschaftskrankenhaus hat einen ausschließlich (oder eindeutig
überwiegenden) kommunalrechtlich verfassten Status.
Die St.
Josefs Krankenhaus gGmbH ist in dem Umfang an der Gesellschaft des
Gemeinschaftskrankenhauses zu beteiligen, wie es dem Verhältnis der bisher
erbrachten Krankenhausleistungen und dem eingebrachten tatsächlichen Vermögen
dieser gGmbH in ein Gemeinschaftskrankenhaus entspricht.
Es ist
die uneingeschränkte Mehrheitsbeteiligung der Stadt zu gewährleisten.
Das schließt ein, dass das Vorschlagsrecht für die Bestellung des Geschäftsführers bei der Stadt Potsdam liegt.
Die bisherigen Versorgungsleistungen beider fusionierenden Einrichtungen nach Art und Qualität, einschließlich der stationären Schwangerschaftsabbrüche, sowie die weiteren Zwecke des Klinikums nach § 3 seines Gesellschaftsvertrages bleiben erhalten.
Die Rechte der Beschäftigten werden durch Bindung (Mitgliedschaft im KAV) an die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (BAT-O/BMTG-O) und Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes (Betr.VG) gesichert. Betriebsbedingte Kündigungen im Zusammenhang mit der Fusion sind ausgeschlossen.
Die Gewerkschaft ver.di ist von Anbeginn an den Gesprächen zu beteiligen. Gleiches gilt für den Betriebsrat des Klinikums.
Der Stadtverordnetenversammlung ist in der Dezember-Sitzung 2003 ein schlüssiges Fusionskonzept mit einem realistischen Ablauf vorzulegen.
Der Hauptausschuss ist in jeder seiner Sitzungen über den Stand der Vorbereitung der Fusion zu informieren.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Rahmenbedingungen abzustecken, unter denen eine Fusion der St. Josefs Krankenhaus gGmbH und des Klinikums Ernst von Bergmann gGmbH möglich ist und der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
Dabei sollten folgende Prämissen gelten:
Klärung der Trägerschaft.