16.09.2003 - 6 Vorstellung der Kriterien der Ausschreibung der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 16.09.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Frau
Müller stellt die
Kriterien und Ziele kurz vor.
Frau
Trauth-Koschnick
erläutert die Methode, nach der vorgegangen wird. Diese beinhaltet folgende
Schritte:
-
Festlegung
der Ziele und Kriterien
-
Gewichtung
der Kriterien
-
Beurteilung
der Maßnahme
-
Berechnung
des Ergebnisses
Frau
Müller informiert,
dass die Einladungen für die Auswahlrunde am 19.11.2003 an die Fraktionen auf
dem Weg sind.
Frau
Blume fragt nach
der Qualität der Arbeit der bestehenden Angebote und bringt ihren Unmut darüber
zum Ausdruck, dass trotz der Eingemeindung eine Reduzierung der Mittel erfolgen
soll.
Frau
Trauth-Koschnick
macht deutlich, dass die Stadt zwei Angebote mit etwas geänderten Schwerpunkten
vorhalten will.
Frau
Müller macht
nochmals deutlich, dass die Ausschreibung keine Bewertung der Arbeit der
bisherigen Träger und Angebote bedeutet.
In der Suchtberatung müssen bestimmte Angebote vorgehalten werden, um die Landesförderung nicht zu gefährden. Ein großer Schwerpunkt in Potsdam ist der Einstieg mit sogenannten legalen Drogen, aber auch die nichtstofflichen Süchte und die illegalen Drogen.
Alle auf diesen gebieten Tätigen sollen zusammen gebracht werden.
Frau Schulze bittet darum, dass das Interessenbekundungsverfahren dem Protokoll als Anlage beigefügt wird.
Frau Müller weist darauf hin, dass die Ausschreibung in zwei Losen erfolgt. Es werden nicht wie in der Presse dargestellt zwei Stellen ausgeschrieben.
Frau Trauth- Koschnick ergänzt, dass die Landesförderung im Aufruf nicht berücksichtigt wurde.
Frau Dr. Lotz macht deutlich, dass die Krankenkassen hier finanzielle beteiligt werden sollten.
Frau Kaiser berichtet, dass die Krankenkassen mitgeteilt haben, dass für gezielte Präventionsprojekte Bereitschaft besteht, personell wie auch finanzielle zu unterstützen.
Frau Trauth-Koschnick weist darauf hin, dass sich die Krankenkassen auch an der ambulanten Nachsorge beteiligen. Hierzu gibt es bestimmte Anforderungen an die Beratungsstelle.