15.01.2019 - 6.5 B-Plan Nr. 8, BV Seepromenade 39, Information d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Menzel bringt den Antrag ein. Herr Sträter sagt, dass es sinnvoll sei nachzufragen, ob ein Vorkaufsrecht bestanden habe. Hätte es ein solches Vorkaufsrecht nicht gegeben, sei der Antrag nicht zielführend. Herr Menzel sagt, dass sich das Rechtsamt und die Bauaufsicht widersprechen würden. Herr Sträter formuliert anschließend folgenden Änderungsantrag:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, den Mitgliedern des Ortsbeirates von Groß Glienicke das BV Seepromade 38 vorzustellen. Dabei ist auch darzustellen, wie das Planungsziel öffentliche Grünfläche mit Uferweg unterhalb dieses Grundstückes für das Allgemeinwohl erreicht wird. dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob ein Vorkaufsrecht für das Ufergrundstück Seepromenade 39 wahrgenommen worden ist.

 

Im Anschluss an eine kontroverse Diskussion um den Inhalt des Antrages, wird dieser mit den vom Antragsteller übernommenen Änderungen zur Abstimmung gestellt:

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob ein Vorkaufsrecht für das Ufergrundstück Seepromenade 39 wahrgenommen worden ist.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen