19.02.2019 - 7.3 Funktion des Ortsvorstehers als Sprecher des Or...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Zusätze:
- Andreas Menzel, Jörg Manteuffel, Norbert Mensch
- Gremium:
- Ortsbeirat Groß Glienicke
- Datum:
- Di., 19.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Menzel bring den Antrag ein. Frau Malik sagt, sie lehne den Antrag ab, da dem Inhalt nicht zuzustimmen sei. Dieser bringe dem Ortsbeirat gar nichts. Herr Manteuffel sagt, dass der Ortsbeirat ein Kollektiv ist, in dem alle Mitglieder gleichberechtigt seien. Der Ortsvorsteher habe eine umfassende Berichtspflicht. „Herrschaftswissen“ sei für die Arbeit des Ortsbeirates nicht hilfreich.
Herr Dörr sagt, dass er sich bei der Abstimmung enthalten werde. Die Aufgaben des Ortsvorstehers seien in der Kommunalverfassung sowie in der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam festgelegt. Die Mitglieder könnten immer nachfragen und es gebe wichtigere Themen, die zu besprechen seien.
Herr Menzel sagt, dass der Antrag „elementar“ sei. Der Ortsvorsteher sei „Gleicher unter Gleichen“. Auch seien laut Herrn Menzel in der Vergangenheit nicht alle Informationen weitergeleitet worden. Herr Sträter entgegnet, dass der Antrag ein Affront sei. Er informiere umfassend zu allen relevanten Themen und vertrete die Interessen der Mehrheit des Ortsbeirates nach außen. Seine tagtägliche Arbeit werde er jedoch nicht protokollieren.
Im Anschluss wird der Antrag zur Abstimmung gestellt:
Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, Informationen und Einladungen zu Sitzungen, an denen der Ortsvorsteher als Sprecher des Ortsbeirates teilnimmt, direkt und unmittelbar auch sämtlichen Mitgliedern des Ortsbeirates zur Verfügung zu stellen. Der Ortsbeirat rügt das Verhalten des Ortsvorstehers, Informationen aus dem Rathaus an den Ortsbeirat nicht weiter zu geben, wie unlängst die Beratungen
- im KIS zu Haushaltsplanungen,
- die Treffen der OV beim OB und Besprechungen mit der Verwaltung und
- dem Treffen den Sportvereinen zum B-Plan Sportplatz westlich der L20.
Der Ortsvorsteher ist aufgefordert, sämtliche Informationen an ihn als Ortsvorsteher, in seiner Funktion als Sprecher des Ortsbeirates, an sämtliche Mitglieder des Ortsbeirates ohne Ausnahme weiterzugeben.