21.05.2019 - 6.5 Die Badewiese als offizielle Badestelle ausweisen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Zusätze:
- Andreas Menzel
- Gremium:
- Ortsbeirat Groß Glienicke
- Datum:
- Di., 21.05.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:06
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Menzel bringt den Antrag ein. Herr Dörr weist darauf hin, dass es keine „brandenburgische Badestellenverordnung“ gebe und der Antrag deswegen nur abzulehnen sei. Die Kommunen könnten selbst entscheiden, wie Badestellen aussehen sollen. Herr Kaminski spricht sich ebenfalls dafür aus, den Antrag abzulehnen. Herr Menzel schlägt vor, den Antrag zu ändern und „brandenburgische Badestellenverordnung“ durch „brandenburgische Badegewässerverordnung“ auszutauschen. Herr Dörr betont, dass der Antrag auch dann nicht zustimmungsfähig sei, da auch die brandenburgische Badegewässerverordnung nichts bezüglich der Ausgestaltung von Badestellen regeln würde. Herr Menzel widerspricht dem.
Der Antrag wird im Anschluss an die Diskussion zur Abstimmung gestellt:
Beschlussvorschlag:
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Badestelle Badewiese am Groß Glienicker See als offizielle Badestelle nach brandenburgischer Badestellenverordnung auszuweisen. Der Oberbürgermeister wird gebeten, die dafür erforderlichen Sanitäreinrichtungen vorzuhalten.