18.09.2003 - 5 Rechtsgutachten zur Sozialplanrichtlinie in San...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - mit Ergänzungsantrag der Fraktion >Die Andere<
- Datum:
- Do., 18.09.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, den Sanierungsträger mit einem
Rechtsgutachten zur abschließenden Klärung der Rechtmäßigkeit der
Sozialplanrichtlinie in den Sanierungsgebieten zu beauftragen.
Die
Maßnahme ist aus Städtebaufördermitteln zu finanzieren.
+
Ergänzungsantrag der Fraktion „Die Andere“
Inhalt
des Rechtsgutachtens soll insbesondere die Frage sein, ob und in welcher Höhe
die Feststellung von Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten ist oder welche
Voraussetzungen ggf. geschaffen werden müssen, um die Festlegung rechtlich
abzusichern (z.B. Erlass von Erhaltungssatzungen).