18.09.2003 - 5 Rechtsgutachten zur Sozialplanrichtlinie in San...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Klün bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

 

Frau Reiß weist darauf hin, dass die Sozialplanrichtlinie gültiger Beschluss ist.

 

Herr Klün macht deutlich, dass die Verwaltung im Oktober  2003 eine entsprechende Vorlage einbringen wird.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Sanierungsträger mit einem Rechtsgutachten zur abschließenden Klärung der Rechtmäßigkeit der Sozialplanrichtlinie in den Sanierungsgebieten zu beauftragen.

Die Maßnahme ist aus Städtebaufördermitteln zu finanzieren.

 

+ Ergänzungsantrag der Fraktion „Die Andere“

Inhalt des Rechtsgutachtens soll insbesondere die Frage sein, ob und in welcher Höhe die Feststellung von Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten ist oder welche Voraussetzungen ggf. geschaffen werden müssen, um die Festlegung rechtlich abzusichern (z.B. Erlass von Erhaltungssatzungen).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.