18.09.2003 - 11 Aufstellungsbeschluss zur 1. (förmlichen) Änder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich „Nuthewinkel“ ist gemäß § 2 (4) i.V.m. § 2 (1) BauGB in einem 1. (förmlichen) Änderungsverfahren zu ändern (s. Anlage 1).

     

  1. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) durchzuführen (s. Anlage 2).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       0

Dem Antrag wird zugestimmt.