18.09.2003 - 16 Leitentscheidung zum Bebauungsplan Nr. 51-1 "A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Lehmann erklärt sich zu Punkt C für befangen.

 

Frau Holtkamp erläutert den weiteren zeitlichen Ablauf.

 

Herr Lehmann stellt folgenden Antrag und begründet diesen:

Zum Problem 1:

-          Bebauung des 1. Grundstücks in der 2. Reihe

-          Trennung des 1. Grundstücks zum 2. Grundstück durch eine Anliegerstraße aus versickerungsfähigem Material

-          Pflanzbindung wird auf das 2. Grundstück verlagert, mit der Festlegung als Grünfläche

 

Zum Problem 2:

Verzicht auf die Durchwegung vom Silbergraben zur Trebbiner Straße

 

Herr Jäkel erinnert daran, dass dies ein natursensibler Bereich ist. Er wird der Drucksache zustimmen.

 

Abstimmung zum Antrag von Herrn Lehmann (Problem 1):

Zustimmung:               1

Ablehnung:                  4

Stimmenthaltung:       0

Der  Antrag wird abgelehnt.

 

Abstimmung zum Antrag von Herrn Lehmann (Problem 2):

Zustimmung:               1

Ablehnung:                  3

Stimmenthaltung:       1

Der  Antrag wird abgelehnt.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Für  die  Fortführung  des  Bebauungsplanes  Nr. 51-1 “Am Silbergraben” werden folgende

    Festlegungen getroffen:

A  Die Bebaubarkeit der Grundstücke zwischen der Straße Am Silbergraben und der   Nutheniederung bleibt unverändert, eine geringe Anpassung soll durch Verlegung der Pflanzbindung an das Grundstücksende erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 1 aus Anlage 1a).

B     Die Durchwegungen zwischen den Straßen Am Silbergraben und Trebbiner Straße in ost- westlicher Richtung sollen durch Ausweisung als öffentliche Verkehrsflächen (Fußweg) erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 2 aus Anlage 1 a).

C    Für das Gewerbegebiet entlang der Ortsumgehungsstraße soll die bisherige Planung beibehalten werden (s. Lösungsmöglichkeit 1 zum Problemkreis 3 aus Anlage 1 a).

D    Im Gebiet östliche Trebbiner Straße/Kirchstraße soll eine Verlegung des Baufeldes in den Vorgartenbereich an der Kirchstraße erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 4 aus Anlage 1 a).

2. Der entsprechend der o. g.  Festlegungen  zu  ändernde  Bebauungsplan  ist gemäß § 3 (3) i. V. m. § 3 (2)

    BauGB öffentlich auszulegen.

3. Mit der Fortführung des Bebauungsplans soll umgehend begonnen werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  1

Stimmenthaltung:       1

Dem Antrag wird zugestimmt.