18.09.2003 - 16 Leitentscheidung zum Bebauungsplan Nr. 51-1 "A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Do., 18.09.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr
Lehmann erklärt
sich zu Punkt C für befangen.
Frau
Holtkamp erläutert
den weiteren zeitlichen Ablauf.
Herr
Lehmann stellt
folgenden Antrag und begründet diesen:
Zum
Problem 1:
-
Bebauung
des 1. Grundstücks in der 2. Reihe
-
Trennung
des 1. Grundstücks zum 2. Grundstück durch eine Anliegerstraße aus
versickerungsfähigem Material
-
Pflanzbindung
wird auf das 2. Grundstück verlagert, mit der Festlegung als Grünfläche
Zum
Problem 2:
Verzicht
auf die Durchwegung vom Silbergraben zur Trebbiner Straße
Herr
Jäkel erinnert
daran, dass dies ein natursensibler Bereich ist. Er wird der Drucksache
zustimmen.
Abstimmung
zum Antrag von Herrn Lehmann (Problem 1):
Zustimmung: 1
Ablehnung: 4
Stimmenthaltung: 0
Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmung
zum Antrag von Herrn Lehmann (Problem 2):
Zustimmung: 1
Ablehnung: 3
Stimmenthaltung: 1
Der Antrag wird abgelehnt.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Für die Fortführung des
Bebauungsplanes Nr. 51-1
“Am Silbergraben” werden folgende
Festlegungen getroffen:
A Die Bebaubarkeit der Grundstücke
zwischen der Straße Am Silbergraben und der Nutheniederung bleibt unverändert, eine geringe
Anpassung soll durch Verlegung der Pflanzbindung an das Grundstücksende
erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 1 aus Anlage 1a).
B Die Durchwegungen
zwischen den Straßen Am Silbergraben und Trebbiner Straße in ost- westlicher
Richtung sollen durch Ausweisung als öffentliche Verkehrsflächen (Fußweg)
erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 2 aus Anlage 1 a).
C Für das Gewerbegebiet entlang
der Ortsumgehungsstraße soll die bisherige Planung beibehalten werden (s.
Lösungsmöglichkeit 1 zum Problemkreis 3 aus Anlage 1 a).
D Im Gebiet östliche Trebbiner
Straße/Kirchstraße soll eine Verlegung des Baufeldes in den Vorgartenbereich an
der Kirchstraße erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 4 aus Anlage
1 a).
2. Der entsprechend der o. g. Festlegungen zu ändernde Bebauungsplan ist gemäß § 3 (3) i. V. m. § 3 (2)
BauGB öffentlich auszulegen.
3. Mit der Fortführung des Bebauungsplans soll umgehend begonnen werden.