18.09.2003 - 17 Aufhebung des Aufteilungsbeschlusses, Beschluss...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.      der Aufteilungsbeschluss des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 36 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ vom 05.07.2000 (DS 00/0517/1) wird aufgehoben (s. Anlage 1)

2.      die Teilung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 36 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ in die Bebauungspläne Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ und Nr. 36-2 „Leipziger Straße/Brauhausberg“ gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB (s. Anlage 1) wird beschlossen

3.      der Bebauungsplan Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ ist als eigenständiger Bebauungsplan zu bearbeiten.

  1. die Fortführung des Bebauungsplans Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ ist auf der Basis der formulierten Entwicklungsgrundsätze zur Speicherstadt zu betreiben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage