17.06.2019 - 1 Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigke...

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Herr Wagner eröffnet die 1. Sitzung des Ortsbeirates.

Die Konstituierung des Ortsbeirates erfolgt auf der Grundlage der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).

Demnach obliegt  die Sitzungsleitung bis zur Wahl des Ortsvorstehers dem an Lebensjahren ältesten anwesenden Mitglied  des Ortsbeirates.

 

Herr Wagner stellt fest,  dass beide Ortsbeiratsmitglieder anwesend sind und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Die Ladung erfolgte ordnungsgemäß.

 

Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.

 

 

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