17.06.2019 - 3 Wahl des Ortsvorstehers

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Gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf wählt der Ortsbeirat aus  seiner Mitte einen Ortsvorsteher.

 

Herr  Wagner schlägt Herrn Gutschmidt zur Wahl  des Ortsvorstehers vor.

 

Abweichend vom Wahlverfahren wird gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf einstimmig beschlossen, die Wahl offen durchzuführen;

 

mit folgendem Wahlergebnis:

 

Herr Gutschmidt wird einstimmig zum Ortsvorsteher gewählt.

 

Er nimmt die Wahl an und übernimmt  die Sitzungsleitung.

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