17.06.2019 - 4 Wahl des Stellvertreters des Ortsvorstehers

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Gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf wählt der Ortsbeirat einen Stellvertreter.

 

Herr  Gutschmidt schlägt Herrn Wagner zur Wahl  des Stellvertreters vor.

 

Abweichend vom Wahlverfahren wird gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf einstimmig beschlossen, die Wahl offen durchzuführen;

 

mit folgendem  Wahlergebnis:

 

Herr Wagner wird einstimmig zum Stellvertreter gewählt.

Er nimmt die Wahl an.

 

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